57 verkaufsoffene Sonntage in den Städten der Region


Die Braunschweiger Innenstadt. Foto: Archiv/Sina Rühland
Die Braunschweiger Innenstadt. Foto: Archiv/Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Laut Industrie- und Handelskammer Braunschweig sind in diesem Jahr noch 53 Sonntagsöffnungen in den Städten der Region geplant, nachdem bereits erste Veranstaltungen im Januar und Februar stattgefunden haben.


Auch 2017 bekommen die Besucher verkaufsoffener Sonntage in den meisten Orten ein vielseitiges Veranstaltungsprogramm geboten. Die Verkaufssonntage haben sich in Zeiten der zunehmenden Online-Konkurrenz zu einem unverzichtbaren Marketinginstrument für die innerstädtischen Einzelhandelsstandorte unseres Wirtschaftsraumes entwickelt, sagt IHK-Handelsexperte Christian Scheffel. "Die Kunden schätzen die besondere Aufenthalts- und Erlebnisqualität beim Einkaufsbummel am Wochenende. Dies kann ihnen der Online-Handel nicht bieten."

In der Stadt Wolfsburg mit seiner Innenstadt, dem Stadtteil Fallersleben, dem Gewerbegebiet Heinenkamp und den Designer Outlets Wolfsburg (DOW) finden 2017 die meisten Sonntagsöffnungen statt. Hier sind die Geschäfte insgesamt an neun Tagen geöffnet. Mit sieben verkaufsoffenen Sonntagen folgt Salzgitter, während in Braunschweig vier Öffnungen vorgesehen sind. Ebenfalls sind in Bad Harzburg, Gifhorn, Goslar, Ilsede, Peine und Wolfenbüttel je vier Verkaufssonntage geplant, in Helmstedt und Schöningen wird an je drei, in Hornburg, Lengede und Seesen an zwei und in Königslutter an einem Sonntag geöffnet.

Christian Scheffel weist darauf hin, dass Verkaufssonntage an maximal vier Sonntagen je Stadt bzw. Gemeinde stattfinden dürfen. In den anerkannten Ausflugsorten Goslar und Wolfenbüttel darf bis zu achtmal im Jahr an Sonntagen fünf Stunden lang mit dem gesamten Sortiment geöffnet werden. Ebenfalls unter diese Regelung fällt die Stadt Wolfsburg mit den DOW. Die verkaufsoffenen Sonntage werden von den jeweiligen Ordnungsämtern der Städte und Gemeinden genehmigt.

Infolge des aktuellen Gesetzänderungsverfahrens und der unsicheren Rechtslage sollten die Organisatoren bei Verkaufssonntagen die Angemessenheit ihrer anlassgebenden Veranstaltung überprüfen, aktiv um Fest- und Marktveranstaltungen werben und eine erste Besucherprognose für die Veranstaltung und die geöffneten Einzelhandelsgeschäfte abschätzen.


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