BIBS fordert sofortigen Stopp der Abbrucharbeiten im Holzmoor

von Marian Hackert


Laut BIBS-Fration stellen die Abbrucharbeiten im Holzmoor eine Straftat dar. Foto: BIBS
Laut BIBS-Fration stellen die Abbrucharbeiten im Holzmoor eine Straftat dar. Foto: BIBS

Braunschweig. Laut Mitteilung der BIBS-Fraktion wurde in der vergangenen Woche im Holzmoor mit Abbrucharbeiten unter Einsatz von schwerem Gerät begonnen. Dies geschehe laut Meinung der BIBS ungeachtet des Vorkommens streng geschützter Tierarten. Die BIBS fordert daher einen sofortigen Stopp der Arbeiten. Ein entsprechender Antrag wurde bei der Verwaltung eingereicht.


Es sei davon auszugehen, dass die Stadt sich bezüglich des „Holzmoores“ fachlich hat beraten lassen, welche Arbeiten im dortigen Planungsbereich möglich seien, ohne dass die Winterquartiere der streng geschützten Arten beeinträchtigt werden, heißt es in der Mitteilung der BIBS. Wie das Ergebnis in erschreckender Weise zeige, war die fachliche Qualität offenbar ausgesprochen unzureichend. Jegliche Maßnahmen in besagtem Gelände sollten zudem durch einen naturschutzfachlichen Experten begleitet werden. Dies sei offensichtlich sehr unzureichend geschehen, da "schwere Baumaschinen kreuz und quer durch das Gelände gefahren sind" und der Boden verdichtet und stellenweise aufgerissen wurde, schildert die BIBS die Situation.

Verwaltung schöpft Möglichkeiten nicht aus


Auch hätte die Stadtverwaltung laut Meinung der BIBS die Möglichkeit, diese Arbeiten zu verhindern. Bereits im Februar 2014hätte der Vorhabenträger der Stadt Braunschweig vertraglich zugesichert, entsprechende Gutachten zu beauftragen und die Kosten dafür zu übernehmen, insbesondere auch die „gutachterliche Untersuchung auf Vorkommen charakteristischer Arten der offenen Feldflur (Reptilien, Brutvögel und Fledermäuse).“ Mit dem Verweis auf den Umweltschutz und die noch ausstehende naturschutzfachliche Kartierung hätte die untere Umweltbehörde als Teil der Stadtverwaltung viele der bereits durchgeführten Maßnahmen verhindern können, so die BIBS.

Solange die vertraglich zugesagten Verpflichtungen vom Vorhabenträger nicht erfüllt beziehungsweise begonnen würden, sind die "erheblichen Eingriffe in den Natur- und Artenschutz" laut BIBS-Fraktion eine Straftat. Sie dürfen von der Stadt Braunschweig nicht geduldet werden und müssen unverzüglich untersagt werden, heißt es im Antrag, der zum Planungsausschuss am 24. Januar eingereicht wurde.

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