Bis zu 20.000 Euro für Läden im Baustellenfrust

von André Ehlers


Für Ladeninhaber oder Gastronomen können lange Baustellen das Aus bedeuten. Symbolfoto: Sina Rühland
Für Ladeninhaber oder Gastronomen können lange Baustellen das Aus bedeuten. Symbolfoto: Sina Rühland | Foto: Sina Rühland

Braunschweig. Die Stadt stockt die mögliche Fördersumme des sogenannten „Baustellenfonds” deutlich auf. Ab Januar 2018 können Läden oder Betriebe, denen wegen langer Baustellen vor der Tür Kunden wegbleiben, bis zu 20.000 Euro als Fördersumme beantragen. Das hat der Rat in seiner jüngsten Sitzung beschlossen.


Bereits in seiner Sitzung am 16. Mai 2017 hatte der Rat beschlossen, dass durch die Verwaltung eine Vorlage zur Wiedereinrichtung eines Baustellenfonds zu erarbeiten und dem Rat der Stadt Braunschweig über seine Ausschüsse zur Beschlussfassung vorzulegen ist.

Dahingehend hat die Verwaltung unter Beteiligung der Braunschweig Zukunft GmbH eine neue Richtlinie erarbeitet, die dazu dienen soll, Betriebe, die von Straßenbaumaßnahmen übermäßig betroffen sind, vor einer daraus resultierenden Insolvenz zu schützen oder andere schwerwiegende Folgen abzuwenden.

Grundlage für die neue Richtlinie war die bereits 2011 zur Anwendung gekommene Richtlinie, nach der Gewerbetreibende im Zusammenhang mit der Baumaßnahme „Am Fallersleber Tore“ entschädigt wurden.

ZwölfMonate Mindestbauzeit


Im Gegensatz zur alten Richtlinie hat der Rat nun beschlossen, die maximale Fördersumme von 10.000 auf 20.000 Eurozu erhöhen und die Mindestbauzeit der Baustelle auf zwölfMonate festzulegen. Damals betrug die Mindestdauer zwölfMonaten bei zusätzlicher dreimonatiger Verzögerung.

Die neue Richtlinie, die für das gesamte Stadtgebiet gilt, hat das Ziel, betroffene Gewerbebetriebe zu entlasten und räumt der Verwaltung und dem Beirat einen umfangreichen Beurteilungsspielraum ein. Bei der Erstellung der Richtlinie wurde darauf geachtet, dass die öffentlichen Mittel möglichst wirtschaftlich und zielgerichtet verausgabt werden.

Förderung nach Antrag


So sollen Unterstützungsleistungen unter anderem nur dann gezahlt werden, wenn die Erreichbarkeit des Gewerbebetriebes aufgrund der räumlichen Lage zur Baumaßnahme unmittelbar oder in erheblichem Maße durch diese eingeschränkt ist und die wirtschaftliche Lage des Unternehmens durch die Baumaßnahme in einschneidender oder existenzbedrohender Weise beeinträchtigt wird.

Die Entscheidung auf Förderung erfolgt nach Antragstellung. Die Richtlinien des „Baustellenfonds”, die ab dem 1. Januar 2018 gelten, können Sie hier einsehen.


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