Bundesamt erstellt Lärmaktionsplan: Bürger können sich beteiligen

von Nick Wenkel


Eine Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes ist für Mitte des Jahres vorgesehen. Symbolfoto: Alexander Panknin
Eine Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes ist für Mitte des Jahres vorgesehen. Symbolfoto: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Helmstedt. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Lärmaktionsplanung. „Bürgerinnen und Bürger sind zur Beteiligung aufgerufen, wenn Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden, ebenso wenn festgelegt wird, welche ruhigen Gebiete geschützt werden sollen“, erläutert Erster Stadtrat Henning Konrad Otto in einer Pressemitteilung der Stadt Helmstedt.


Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ist zuständig für die Aufstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes mit Maßnahmen in Bundeshoheit. Die Lärmaktionspläne enthalten konkrete Maßnahmen zur Lärmminderung, die möglichst umfassend realisiert werden sollen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung läuft noch bis zum 7. März.

Details für Mitte des Jahres vorgesehen


Eine Veröffentlichung des Lärmaktionsplanes ist für Mitte des Jahres vorgesehen. Weitere Informatio­nen zur Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbe­teiligung finden Interessierte im Internet unter: www.laermaktionsplanung-schiene.de. Alternativ hierzu können Beteiligungen auch per Post an das Eisenbahn-Bundesamt, Lärmaktionsplanung, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn, geschickt werden. Der vom Eisenbahn-Bundesamt vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über obenstehende Adresse angefordert werden.

Lärmkarten als Grundlage


Als Grundlage für den Aktionsplan dienen die Lärmkarten des Eisenbahn-Bundesamtes. Sie stellen die rechnerisch ermittelte Lärmbelastung an den Haupteisenbahnstrecken des Bundes dar. Alle fünf Jahre wird der Aktionsplan durch das Eisenbahn-Bundesamt aktualisiert. Die Lärmaktionsplanung hat das Ziel, auf Grundlage der Lärmkartierung und unter Beteiligung der Öffentlichkeit die Lärmbelastung zu senken.


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