Ein verschlepptes Verfahren: Biogasanlage bei Eixe erneut Thema

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Hier soll sie entstehen, die Biogasanlage bei Eixe. Plan: Büro für Stadtplanung, Braunschweig
Hier soll sie entstehen, die Biogasanlage bei Eixe. Plan: Büro für Stadtplanung, Braunschweig

Peine. Das grundsätzliche Vorhaben, eine Biogasanlage bei Eixe zu errichten, ist bereits mehrere Jahre alt. Nun wurde das Verfahren weitergeführt. Ein Umweltbericht fehlte noch um letzte Notwendige Genehmigungen zu bekommen. Dieser liegt jetzt vor und der Rat der Stadt kann am heutigen Donnerstag auf seiner Sitzung über das Projekt beschließen.


Das erforderliche Planverfahren zur 4. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) wurde bereits im Oktober 2006 parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplans "Spirlingskamp" gestartet und durch den Rates der Stadt Peine am 2007 abgeschlossen. Damit sollte der Grundstein gelegt werden für die Errichtung einer Biogasanlage bei Eixe, dies geht aus der entsprechenden Vorlage hervor, die dem Rat zur Abstimmung vorgelegt wurde.

Ein steiniger Weg


Damaliges Ziel war die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Biogasanlage mit einer Feuerwärmeleistung von eingangs 0,7 MW mit späterer Erweiterungsmöglichkeit auf 1,0 MW. Das seinerzeit gültige Planungsrecht sah eine Privilegierung von Biogasanlagen im Außenbereich nur bis zu einer Feuerwärmeleistung von 0,5 MW vor.

Um dem Entwicklungsgebot genüge zu tun, musste auch die Darstellung des Flächennutzungsplans entsprechend angepasst werden. Die Ratsgremien hatten seinerzeit sämtliche Beschlüsse zu den Bauleitplänen bereits gefasst. Dienotwendige Genehmigung der 4. Flächennutzungsplanänderung durch die höhere Verwaltungsbehörde (Landkreis Peine) wurde jedoch aufgrund formeller Verfahrensfehler versagt. Der Landkreis Peine führt in der Begründung dafüran, dass ein Umweltbericht fehle. Dieser wurde zwischenzeitlich erstellt. Allerdings muss eine neue öffentliche Auslegung stattfinden, damit eine endgültige Genehmigung erfolgen kann.



Hierbei sei, so die Verwaltung der Stadt, beachtlich, dass die Unterlagen für den Bebauungsplan für die neuerliche Auslegung nicht angepasst wurden. Sie seienidentisch mit den Unterlagen die im Jahr 2007 zum Satzungsbeschluss vorgelegt worden.


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