Forderung an Flüchtlingshelfer - Städtetag soll Lösung finden

von Sandra Zecchino


Wenn keine Lösung gefunden wird, kann den Helfern ihre Unterstützung teuer zu stehen kommen. Symbolbild: pixabay
Wenn keine Lösung gefunden wird, kann den Helfern ihre Unterstützung teuer zu stehen kommen. Symbolbild: pixabay | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Um syrischen Flüchtlingen die Einreise zu erleichtern, wurden bis Mitte 2015 93 Bürgschaften unterzeichnet. Teilweise könnten diese nun zu großen Geldforderungen führen. Insgesamt seien Rückforderungen von zirka 2,3 Millionen Euro. Da es sich dabei um ein niedersächsisches Problem handele, sei nun der Städtetag eingeschaltet worden.


Bis Mitte 2015 herrschte eine unterschiedliche Rechtsauffassung, welche Auswirkungen eine Verpflichtungserklärung - wie die Bürgschaft offiziell heißt - für die Unterzeichner habe. Prinzipiell verpflichtet sich der Unterzeichner, die Kosten für den Lebensunterhalt zu tragen. "Die Verpflichtung umfasst die Erstattung sämtlicher öffentlicher Mittel, die für den Lebensunterhalt, einschließlich der Versorgung mit Wohnraum aufgewendet werden", steht im Kleingedruckten der entsprechenden Formularen. Trotzdem vertrat das Land zu dem damaligen Zeitpunkt die Auffassung, dass diese Verpflichtung erlöschen würde, sobald die Flüchtlinge offiziell als Flüchtlinge anerkannt werden würden. Entsprechend seien auch die Erlasse für die Ausländerbehörden gewesen, teilte Ralf Schmidt, Pressesprecher der Stadt Wolfsburg, auf Anfrage von regionalHeute.de mit.

Zwischenzeitlich sei durch ein Gerichtsurteil des Bundesverwaltungsgerichts jedoch klargestellt worden, dass die Rechtsauffassung des Bundes zutreffend gewesen sei. Die finanzielle Verpflichtung der Bürgen erlösche nicht, wenn der Status Flüchtling offiziell anerkannt ist. Darüber hinaus habe der Bundesgesetzgeber den Sachverhalt im Ausländerrecht neu geregelt und für Altfälle eine Wirkung der Verpflichtungserklärung von drei Jahren rückwirkend gesetzlich festgelegt, erläuterte Schmidt weiter.

Finanzielle Härte für Flüchtlingshelfer


Da diese Entwicklung zu großen finanziellen Härten auch bei den Betroffenen führe, seien bereits Gespräche mit dem Flüchtlingsverein geführt worden. Dabei seien ebenfalls rechtliche Möglichkeiten, sich gegen die Forderungen zu wenden, thematisiert worden, erläuterte Schmidt. Mittlerweile habe die Stadt auch den Niedersächsischen Städtetag als kommunalen Spitzenverband eingeschaltet und auf diese besondere Problematik hingewiesen. Schließlich beträfe die Problematik nicht nur Wolfsburg sondern ganz Niedersachsen, schließt Schmidt seine Erläuterungen ab.

Jobcenter zur Durchsetzung der Leistungserstattung verpflichtet


Das Jobcenter selber habe keine Möglichkeit, auf die besondere Ausgangslage einzugehen. Allgemein sei die Voraussetzung für den Leistungsbezug von Hartz IV die Hilfebedürftigkeit. Deshalb werde vor Antragsbearbeitung immer geprüft, ob ein Anspruch gegenüber einem Dritten bestände, erläuterte Doreen Bamberg vom Jobcenter Wolfsburg auf Anfrage von regionalHeute.de. Und natürlich erfolge diese Prüfung auch bei Flüchtlingen.

Mit den Verpflichtungserklärungen bestände dieser Anspruch den Bürgen gegenüber. Das Jobcenter müsse das geltende Recht umsetzen. "Hierzu ist das Jobcenter verpflichtet, denn Haushaltsmittel, in diesem Fall Steuermittel, dürfen nur gesetzeskonform verwendet werden", so Bamberg weiter. Aus diesem Grund seien bisher 45 Anhörungen verschickt worden. Insgesamt beliefen sich die Rückforderungen auf eine Summe von zirka 2,3 Millionen Euro.


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