Gebührenerhöhung: Sterben wird teuerer

von Sandra Zecchino


Symbolfoto: Anke Donner
Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Salzgitter. Die Kosten für die Pflege und Verwaltung des Friedhofbetriebes seien, bis auf einen allgemeinen Anteil, durch das Gebührenaufkommen grundsätzlich zu decken. Das geht aus einer Vorlage hervor, über die die Mandatsträger der Stadt aktuell in den Gremien diskutieren. Demnach müssten die Gebühren erhöht werden, um diese Anforderung zu erfüllen.


Die kalkulierten Gesamtkosten würden für das Jahr 2018 mit knapp über zwei Millionen Euro prognostiziert, was einem Anstieg von 3,63 Prozent entspräche. Dieser Anstieg resultiere laut der Diskussionsgrundlage aus einer Zunahme der Personalkosten. Auch der Unterhalt für Grundstücke und Gebäude sei angestiegen.

Beispiele für die Erhöhung:





























Gebühr 2017 Gebühr 2018 Änderung
Wahlgrab 1.890,11 Euro 1.931,04 Euro 2,17 Prozent
Anonymes Urnengrab 649,95 Euro 679,28 Euro 4,51 Prozent
Grabaushub Kindergrab 244,82 Euro 259,31 Euro 5,92 Prozent

Die Entscheidung, ob die Erhöhung umgesetzt werden wird, treffen die Mandatsträger bei der Ratssitzung am 29. November.


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