Gefahrstofflager in Hillerse: Rechtmäßige Errichtung?

von Jonas Walter


Die Errichtung eines Gefahrstofflagers für Pflanzenschutzmittel bei Hillerse (Kreis Gifhorn), nahe Wipshausen (Kreis Peine), mit einer Lagerkapazität von 576 Tonnen hat für Proteste gesorgt. Symbolfoto: Pixabay
Die Errichtung eines Gefahrstofflagers für Pflanzenschutzmittel bei Hillerse (Kreis Gifhorn), nahe Wipshausen (Kreis Peine), mit einer Lagerkapazität von 576 Tonnen hat für Proteste gesorgt. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Hillerse. Die Errichtung eines Gefahrstofflagers für Pflanzenschutzmittel bei Hillerse (Kreis Gifhorn), nahe Wipshausen (Kreis Peine), mit einer Lagerkapazität von 576 Tonnen hat für Proteste gesorgt. Eine Bürgerinitiative, in der sich auch Thorsten Bock engagierte, protestierte schon im Sommer 2016 gegen die Planungen.


Das Lager für "sehr giftige, giftige, brandfördernde oder explosionsgefährliche Stoffe oder Gemische“ entstand direkt neben der Biogasanlage des Abwasserverbandes Braunschweig, die im gleichen Atemzug um einenweiteren großen Gas-Tank erweitert wurde (wir berichteten).

Nun meldet sich Thorsten Bock erneut zu Wort. Das zuständigeStaatliche Gewerbeaufsichtsamt Braunschweig (GAA)habe Stellungnahmen zum Gefahrstofflager in Hillerse unzureichend geprüft beziehungsweise vernachlässigt. Bock schreibt wörtlich: "Missachtungen des GAA zulasten von Anwohner- und Umweltschutz, wodurch möglicherweise Menschen und Güter in Ihrem Zuständigkeitsbereich zu Schaden kommen können" wären vorstellbar.

Widersprüche wären abgewehrtworden


Missachtetworden wäreunter anderem die Vorgabe einer Stellungnahme „auch die berechtigten Schutzbedürfnisse dieser Einwohner sind zu berücksichtigen“. Diese Berücksichtigung wäre laut Bock abgelehnt worden, indem eine Androhung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 3.000 Euro pro Unterzeichner (32 an der Zahl) des Sammelwiderspruches ausgegeben wurde. Die Gefahr dieser Strafgebühr hätte man nicht eingehen können, woraufhin der Widerspruch zurückgezogen worden wäre. Wie viele andere Widersprüche auf diese Art abgewehrt wurden, sei fraglich.

Unter anderem wäre der Widerspruch des BUND Gifhorn zum Schutz des Naturschutzgebietes Okerauen auch abgelehnt worden. Das GAAhätte als Grund dafür angegeben, dass Herr Wunderlich (BUND) nicht widerspruchsberechtigt sei, da sein Wohnsitz nicht im Gefahrenbereich liege. Nun stelle sich die Frage: Wäre ein Umweltverband etwa nur dann widerspruchsberechtigt, wenn sein widersprechender Sachbearbeiterim betreffenden Gebiet wohne?

Zahlreiche Verbände und Behörden angeschrieben


Aufgrund erklärter Schilderungen habe Thorsten Bock nun etliche Verbände und Behörden mit der Bitte angeschrieben, im Sinne des Schutzes der Öffentlichkeit eine verantwortungsbewusste Prüfung der Gegebenheiten durchzuführen. Darunter fallen unter anderem auchdas Ministerium für Umwelt oder die Stadt Braunschweig, berichtet Bock. Sollte dieser Schritt gesetzlich nicht möglich sein, wäre infrage zu stellen, ob das Bundesimmissionsschutzgesetz, anstatt zum Schutz von Umwelt und Öffentlichkeit, "eher zum Schutz der schnellen Errichtung gefahrenträchtiger Betriebe und immissionsreicher Anlagen" diene.


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