Grüne setzen sich für ökologische Niederschlagswassergebühr ein


Bernhard Foitzik, Hilmar Nagel und Lutz Seifert bei der Besichtigung
einer Versickerungsanlage. Foto: Bündnis 90/Die Grünen
Bernhard Foitzik, Hilmar Nagel und Lutz Seifert bei der Besichtigung einer Versickerungsanlage. Foto: Bündnis 90/Die Grünen

Wolfenbüttel. Die Grünen der Samtgemeinde Elm-Asse setzen sich für eine flächenbezogene Niederschlagswassergebühr unter Berücksichtigung der Abflussbeiwerte der jeweiligen Abflussflächen ein. Dies teilt die Partei in einer Pressemitteilung mit.


Die überwiegende Mehrheit der Gemeinden haben Satzungen die unterschiedliche Versiegelungsgrade über unterschiedliche Abflussbeiwerte berücksichtigen. Außerdem bieten viele Gemeinden und Entsorgungsbetriebe Anleitungen zur Versickerung von Niederschlagswasser an. Bündnis 90/Die Grünen wünschen sich in der Samtgemeinde Elm - Asse einen ökologischen Umgang mit dem Regenwasser. Hilmar Nagel, Mitglied des Samtgemeinderates der Samtgemeinde Elm - Asse, sagt dazu: „Die Bürgerinnen und Bürger der Samtgemeinde sollen für Ihre Anstrengungen für einen ökologischen Umgang mit dem Niederschlagswasser nicht bestraft werden und nur für die tatsächlich in den Regenwasserkanal eingeleiteten Wassermengen bezahlen.“

Außerdem ist die Versickerung von Niederschlagswasser ein aktiver Beitrag zum Hochwasserschutz. Bernhard Foitzik sagt dazu: „Bei Starkregen führt die oberflächige Ableitung des Wassers zu einer erhöhten Belastung der Vorfluter und verschärft damit die Hochwasserproblematik. Außerdem verhindert die schnelle Ableitung des Niederschlagswassers über die Kanalsysteme die Neubildung des Grundwassers.“ Im Übrigen besteht für jedes Neubaugebiet nach der niedersächsischen Bauordnung die Verpflichtung zur Regenwasserversickerung und nur wenn es nachweislich keine Möglichkeit dazu gibt, darf das Oberflächenwasser in den Regenwasserkanal eingeleitet werden.

Verbesserung des Mikroklimas


Grundsätzlich haben Grundbesitzer die Möglichkeit die Niederschlagswassergebühr einzusparen und gleichzeitig einen Beitrag für einen ausgeglicheneren Wasserhaushalt und damit zu gleichmäßigeren Temperaturen zu leisten. Denn es werden nur die Flächen zur Berechnung der Niederschlagswassergebühr herangezogen von denen auch tatsächlich Regenwasser in die Kanalisation fließt. Eigentümer von Grundstücken haben die Entwässerung von anfallendem Niederschlagswasser selbst in der Hand, und das im wahrsten Sinne des Wortes. Mit etwas handwerklichem Geschick kann in Selbsthilfe eine Versickerungsanlage im eigenen Garten gebaut werden. Und dabei ist es egal, ob sie einen Gartenteich, eine Mulde oder einen Schacht anlegen. Die angelegten Versickerungsmulden, Teiche und Biotope werten Gebäude und Grundstücke ästhetisch auf. Somit ist ein ökologischer Umgang mit Niederschlagswasser für alle von Nutzen. Für die Allgemeinheit verbessert sich das Mikroklima, die Grundwasserneubildung und der Hochwasserschutz. Die Grundstücksinhaber sparen die Niederschlagswassergebühr und werten ihr Anwesen auf. Außerdem kann das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser gesammelt und z.B. zur Gartenbewässerung genutzt werden.


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