Heere: "Kommunen werden entlastet und Schulen gestärkt"


Zusätzliche Mittel für die Sanierung der Schulinfrastruktur wurden auf den Weg gebracht. Gerald Heere erklärt, dass so Kommunen entlastet und Schulen gestärkt werden können. Foto:
Zusätzliche Mittel für die Sanierung der Schulinfrastruktur wurden auf den Weg gebracht. Gerald Heere erklärt, dass so Kommunen entlastet und Schulen gestärkt werden können. Foto:

Braunschweig. Die Landesregierung hat die Änderung des Niedersächsischen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beschlossen. Mit diesem Gesetz leitet Rot-Grün die Investitionsmittel des Bundes weiter, die für finanzschwache Kommunen bereitgestellt werden. Der Braunschweiger Landtagsabgeordnete Gerald Heere erklärt, dass so Kommunen entlastet werden.


Fast 300 Millionen Euro können die kommunalen Schulträger dann in niedersächsische Schulen investieren.

Der Braunschweiger Landtagsabgeordnete Gerald Heere erklärt: „Das Geld wird von der rot-grünen Landesregierung schnell und unbürokratisch zur Sanierung von Schulinfrastruktur in kommunaler Trägerschaft zur Verfügung gestellt. Dadurch können die Mittel zügig den Schülerinnen und Schülern zu Gute kommen – und das Lernen und Arbeiten in den Schulen verbessert werden.“ Insgesamt werden bis zu 85 Prozent der niedersächsischen Kommunen von den Geldern profitieren können. „Die Instandhaltung der Gebäude und deren Ausstattung sind wichtige, aber auch kostspielige Aufgaben für die Schulträger. Mit der Bereitstellung der Mittel setzt Rot-Grün erneut den Fokus auf eine Entlastung der Kommunen und mehr Qualität der Schulen“, so Heere.

Für die Stadt Braunschweig stellt die Landesregierung insgesamt 6,76 Millionen. Euro über das Investitionspaket zur Verfügung. „Rot-Grün macht den Weg frei für Zukunftsinvestitionen, von der unsere Kommune, aber vor allem die Schülerinnen und Schüler massiv profitieren“, freut sich Gerald Heere.

Hintergrund:
Die zusätzlichen Mittel aus dem Kommunalen Investitionsprogramm können bis zum Jahre 2022 für investive Maßnahmen zur Sanierung der Schulinfrastruktur vor Ort genutzt werden. Die Verteilung erfolgt nach den Kriterien der anhand der Steuereinnahmekraft faktorisierten Schülerzahl (50%), der Arbeitslosenzahl (25%) und des Kassenkreditbestands (25%). Die rot-grüne Landesregierung hat sich erfolgreich gegenüber den Bund für eine Verlängerung des Förderungszeitraums um zwei Jahre eingesetzt, so dass ein etwaiges Rückforderungsrisiko minimiert werden konnte. Neben Investitionen in die originären kommunalen Schulträger können auch Schulen in freier Trägerschaft Finanzhilfen bei den jeweiligen Standortkommunen zu beantragen.


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