Helmstedt / Büddenstedt: Abwassersystem bleibt getrennt

von Sandra Zecchino


Symbolbild: Werner Heise
Symbolbild: Werner Heise | Foto: Werner Heise

Helmstedt. Seit dem 1. Juli ist der Zusammenschluss zwischen Helmstedt und Büddenstedt vollzogen. Dennoch gibt es noch viele Aspekte, die noch vereint werden müssen; dazu gehört auch die Erhebung der Abwassergebühren. Und das wird auch so bleiben. Erst im kommenden Jahr werden die neue für eine gemeinsame Kalkulation notwendige Untersuchungen durchgeführt.


Für die Abwassergebühren gelten strikte Regeln:

  • Das Gebührenaufkommen soll die Kosten der jeweiligen Einrichtung decken, jedoch nicht übersteigern.

  • Als Grundlage für die Gebühren kann eine Kalkulation genutzt werden. Spätestens nach drei Jahren muss jedoch kontrolliert werden, in wie weit die Kalkulation zutrifft. Falls es zu einer Kostenüberdeckung gekommen sein sollte, muss das ausgeglichen werden.

  • Die Gebühren ist nach Art und Umfang der Nutzung zu berechnen. Nur wenn das schwierig oder wirtschaftlich nicht möglich ist, darf ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab gewählt werden.

  • Die Erhebung einer Grundgebühr und einer Mindestgebühr sind zulässig.


Über diese Rahmenbedingungen werden die Mitglieder des Betriebsausschuss informiert.

Grundverschiedene Gebührensysteme


Die Abrechnung in Helmstedt basiert ausschließlich auf Abwassergebühren. Dabei wird Schmutzwasser und Niederschlagswasser getrennt berechnet. In Büddenstedt setzen sich die Gebühren aus Abwassergebühren und Kostenerstattungsbeträge für Grundstückanschlüsse zusammen. Diese splitten sich in eine Grund- und eine Verbrauchsgebühr auf.

Für einen Musterhaushalt ergeben sich dadurch unterschiedliche Kosten. Während die jährlichen Gebühren in Helmstedt bei dem Rechenbeispiel lediglich 527,40 Euro betragen, kostet die gleiche Gegenleistung in Büddenstedt 735 Euro.

Um beide grundverschiedenen Gebührensysteme zusammenzuführen, bedarf es noch einiges an Vorarbeit.


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