Hoffnung für gewerbliche Flohmärkte an Sonntagen

von André Ehlers


Flohmärkte sind Kulturgut. Darüber herrscht im Rat der Stadt Braunschweig Einigkeit. Symbolfoto: Rudi Karliczek | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Nachdem die Verwaltung angekündigt hat, 2018 an Sonn- und Feiertagen keine gewerblichen Flohmärkte mehr zulassen zu wollen, hat der Rat nun einer Resolution der Linken zugestimmt, die darauf abzielt, möglichst viele Ausnahmeregelungen zu schaffen und Flohmärkte als Kulturgut anzusehen. Dafür soll auch bei der Landesregierung geworben werden.


Es geht um rechtliche Klarheit, die von der künftigen Landesregierung geschaffen werden soll. Als Beispiel führt die Linke einen Vorgang aus Rheinland-Pfalz an. Hier seien gewerbliche Floh- und Trödelmärkte an Sonntagen durch ein Urteil des VG Neustadt ab 2009 ebenfalls untersagt und ab 2014 durch ein entsprechendes Landesgesetz wieder zugelassen worden, heisst es in der Vorlage.

Linke und CDU einig


Der Fraktionsvorsitzende der Linken Udo Sommerfeld warb zudem dafür, Flohmärkte generell als Kulturgut anzusehen, da wöchentlich viele tausend Menschen zu diesen Märkten kämen. In diesem Punkt folgte ihm sogar CDU-Ratsherr Reinhard Manlik.

Für den Antrag fand sich schließlich eine große Mehrheit. Somit soll die Verwaltung künftig, die Ausnahmeregelung im Sinne der gewerblichen Floh- und Trödelmärkte anwenden und möglichst viele Ausnahmen zulassen. Dabei sollen die Anbieter darüber informiert werden, unter welchen rechtlichen Bedingungen – besonderer Anlass oder städtisches Fest - eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Zudem fordert der Rat der Stadt die zukünftige niedersächsische Landesregierung auf, die rechtliche Basis dafür zu schaffen, dass gewerbliche Floh- und Trödelmärkte zukünftig an Sonntagen wieder zugelassen werden.

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