"Bedauernswertes Armutszeugnis" - Kritik am Landkreis hält an


Die Kreishandwerkerschaft erneuerte ihre Kritik gegenüber der Kreisverwaltung. Symbolfoto: Pixabay
Die Kreishandwerkerschaft erneuerte ihre Kritik gegenüber der Kreisverwaltung. Symbolfoto: Pixabay | Foto: Pixabay

Goslar. Die Kreishandwerkerschaft hatte in Person von Geschäftsführer Uwe Zinkler Landkreis und Stadt Goslar für mangelndes Engagement in der Bekämpfung von Schwarzarbeit kritisiert. Die kritisierten sahen die Verantwortung jedoch beim Zoll (wir berichteten). Zinkler erneuerte nun seine Kritik.


"Die Hartnäckigkeit der Kreisverwaltung, sich im Kampf gegen Schwarzarbeit nicht in dem gebotenen Maße zu engagieren, erschreckt," so Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen Uwe Zinkler. Mit dem Hinweis der Verwaltung, dass die unvermutete Flüchtlingswelle ein konsequentes Vorgehen gegen die Schwarzarbeit in jüngster Zeit vereitelt hätte, stelle sich die Kreisverwaltung ein bedauernswertes Armutszeugnis aus, so der Geschäftsführer weiter. Am Beispiel der Stadt Salzgitter, die durch die Flüchtlingswelle stärker als der Landkreis Goslar betroffen sei, werde deutlich, dass ein konsequentes, erfolgreiches Handeln kontra Schwarzarbeit möglich sei.

Auch der wiederholt vorgetragene Hinweis der Verwaltung, dass ein Großteil der gesetzlichen Vorgaben vom Hauptzollamt kontrolliert werde, ändere nichts an der Rechtslage. Danach seien in Niedersachsen die Landkreise, kreisfreien und großen selbstständigen Städte für die Bekämpfung und Ahndung von handwerks- und gewerberechtlichen Verstößen zuständig. Und genau dieser Aufgabe entziehe sich der Landkreis Goslar bereits seit Jahren durch Nichtstun nachhaltig.

"Bei der Kreisverwaltung bestehen große Defizite"


"Allein die Überprüfung, ob ein Gewerbetreibender seiner Verpflichtung zur Anzeige des Gewerbes oder des Reisegewerbes nachgekommen ist beziehungsweise ob bei selbstständiger Ausübung eines zulassungspflichtigen Handwerks eine Handwerksrolleneintragung besteht, reicht bei weitem nicht aus," so Zinkler. Erforderlich sei es vielmehr, bei Verrichtung von handwerklichen Tätigkeiten zu kontrollieren, ob die tatsächliche Leistungserbringung gesetzeskonform erfolge. Hierzu bedürfe es neben eines gut geschulten, aktiven Außendienstes rechtskundiger Verwaltungsmitarbeiter, welche bei Verstößen sachgerecht Bußgeld-und Verfallbescheide erließen. Und genau diesbezüglich bestünden bei der Kreisverwaltung große Defizite, deren Behebung die Kreishandwerkerschaft seit Jahren leider erfolglos anmahnt.


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