Lebendfallen sollen Nutrias beseitigen

von Frederick Becker


Nutria sind possierlich, aber sie sind ein Fremdkörper in unserer heimischen Natur. Foto: Pixabay
Nutria sind possierlich, aber sie sind ein Fremdkörper in unserer heimischen Natur. Foto: Pixabay | Foto: Pixabay

Gifhorn. Den Nutria im Kreisgebiet soll es an den Kragen gehen. Bei der morgigen Sitzung des Umweltausschusses des Landkreises steht ein Konzept zur Bejagung der Nagetiere auf der Tagesordnung.


Die Nutria ist ein Nagetier, das ursprünglich in Südamerika beheimatet war, heute jedoch auch in Europa und Nordamerika zu finden ist. Sie leben an und in Gewässern und sind Allesfresser, die sich hauptsächlich von Wasserpflanzen und deren Wurzeln ernähren. "Die Nutriabestände in Deutschland haben sich von 2006 bis 2016 verdoppelt. Auch im Landkreis Gifhorn kann eine deutliche Vermehrung der Nutria beobachtet werden", informiert die Verwaltung.

Die Tiere richten Schaden an


"Die Dezimierung der Nutria ist geboten, da die Tiere durch ihre Bautätigkeit Deichanlagen und Uferbereiche unterhöhlen und damit wasserbauliche Schäden anrichten", heißt es in dem Konzept. Es bestehe die Gefahr, dass Wege und Uferbereiche einstürzen und bei der Gewässerunterhaltung Menschen verletzt oder Gerätschaften beschädigt werden. Auch schädigten Nutria Uferröhrichte und Muschelbestände durch Fraß, wodurch Lebensräume seltener Arten eingeschränkt werden könnten. Es werde sogar gelegentlich von Schäden an Feldfrüchten in der Landwirtschaft und in Kleingärten berichtet.

Das den Kreisgremien vorliegende Konzept zur Förderung der Bejagung von Nutrias im Kreigebiet soll eine verstärkte Bejagung der Nutrias unter Beachtung des Artenschutzes für insbesondere Fischotter und Biber gewährleisten. Der Inhalt wurde mit dem Kreisjägermeister, der Jägerschaft, Vertretern der Landwirtschaftskammer, der unteren Naturschutzbehörde und der Koordinationsstelle der Natur- und Umweltschutzverbände (KONU) erarbeitet.

Otter und Biber sollen bei der Jagd verschont bleiben


Mögliche Beifänge von Fischotter und Biber will man vermeiden, deshalb soll "durch eine Probephase mit verschiedenen Fallen diejenige gefunden werden, die am verträglichsten einzusetzen ist und gleichzeitig einen Fangerfolg gewährleistet", so die Verwaltung. Eswerde zugleich die Eignung zum Fang von Waschbären erprobt. Man will Lebendfallen einsetzen.

Der Einsatz von Lebendfallen macht Sinn, weil die Intensivierung der Bejagung der Nutria allein durch Abschuss nicht Erfolg versprechend sei, denn Nutrias würden am häufigsten schwimmend angetroffen. Deshalb sei es kaum möglich, sie sicher anzuvisieren, weil sie sich im Wasser nur wenig von den artgeschützten Bibern und Fischottern unterschieden. "Insofern ist eine verstärkte Bejagung durch Fallenjagd angezeigt. Hierbei kommen nur Lebendfallen in Betracht", erklärt die Verwaltung. Die gefangenen Tiere können in der Falle begutachtet werden. Nur die Nutria, die entsprechend dem Jagdrecht bejagt werden dürfen, werden erlegt. Alle übrigen nicht jagbaren Tiere, insbesondere die besonders geschützten Arten wie Biber und Fischotter oder weitere Fehlfänge würden wieder in die Freiheit entlassen.

Für die Anschaffung der Fallen, Signalmelder und Wildkameras wird der Jägerschaft ein Zuschuss in Höhe von 9.200 Euro gewährt. Die Jäger werden die Tiere in eigener Verantwortung bejagen. Noch in diesem Jahr soll es losgehen.

Man kann der Nutria nicht Herr werden


In der Vorlage steht geschrieben: "Aus Sicht der KONU sollte man lediglich auf konkrete Schäden der Nutria reagieren und nicht prophylaktisch agieren, da sie ohnehin nicht völlig dezimiert werden können. Folglich sollte die primäre Zielsetzung nicht die Bestandsreduktion sein (diese kommt bei einem harten Winter im Falle des Nutria von ganz allein), sondern eine lokale Bekämpfung". Ein derartig differenziertes Vorgehen sei auch durch EU-Recht gedeckt, da sie zwischen etablierten und nicht etablierten Arten unterscheide.

Ein Arbeitskreis werde die Probephase begleiten, die Ergebnisse auswerten und eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise geben. Mit einem Änderungsantrag wollen die Grünen im Konzept verankern, dass die Tiere auch tatsächlich nur dort bejagt werden, wo sie nachweislich Schäden verursachen. Außerdem sei Art und Ausmaß der Nutria-Schäden vor und nach der Bejagung - nebst Bestandsaufnahme, welche Schäden infolge der Jagd verhindert werden konnten - zu dokumentieren.

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