Nach Protesten: Hundeverbot am Heidbergsee wird aufgehoben


Nach zahlreichen Protesten soll das ganzjährige Hundeverbot am Heidbergsee nun aufgehoben werden. Foto: Nick Wenkel
Nach zahlreichen Protesten soll das ganzjährige Hundeverbot am Heidbergsee nun aufgehoben werden. Foto: Nick Wenkel | Foto: Rudolf Karliczek; KVG

Braunschweig. Wie angekündigt schlägt die Verwaltung Änderungen zum Thema Hunde im Bereich Heidbergsee und Prinz-Albrecht-Park vor. So sollen sich Hunde auf den Liegeflächen und Sandbereichen am Heidbergsee in der Zeit vom 1. Oktober bis 30. April aufhalten dürfen. Dies teilte die Verwaltung mit.


Nach der bisherigen, Mitte 2017 beschlossenen Regelung, waren Hunde in diesem Bereich nicht erlaubt. Zudem soll als Ausgleich für die Bolzfläche und den Calisthenics-Fitness-Parcours, die derzeit im Bereich der Hundewiese am Nußberg angelegt werden, eine etwa 5.600 Quadratmeter große Fläche im südöstlichen Nußbergbereich zusätzlich als Freifläche für Hunde genutzt werden können.
Mit diesen Änderungen der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig (SOG-Verordnung) reagiert die Stadt damit auf Hinweise von Bürgerinnen und Bürgern sowie aus der Politik.

Proteste vieler Hundebesitzer zeigen Wirkung


Das ganzjährige Verbot an den Heidbergpark-Liegeflächen und Sandbereichen war beschlossen worden, um Konflikte zwischen Nutzergruppen (Erholungssuchende und Familien mit spielenden Kindern einer- und Menschen mit Hunden andererseits) zu vermeiden. Aufgrund vieler Proteste von Hundebesitzern hat der Stadtbezirksrat Heidberg-Melverode gebeten, dass dieses Verbot ausschließlich in der Bade- und Freiluftsaison gelten sollte. Die Verwaltung hat dies geprüft und entspricht dem, da davon ausgegangen wird, dass Erholungssuchende und Familien mit spielenden Kindern die Flächen in dieser Zeit kaum nutzen. Es gilt dabei zwischen dem 1. Oktober und 31. März keine Anleinpflicht, so dass die Hunde im Wasser baden und spielen können. Ab dem 1. April müssen die Tiere auch dort wegen der allgemeinen Brut- und Setzzeit angeleint werden. Ab dem 1. Mai und bis 30. September sind Hunde dann in den beschriebenen Bereich des Heidbergsees wie oben erläutert nicht erlaubt.

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Am Heidbergsee können Hundebesitzer zukünftig wieder gemeinsam mit ihren Vierbeinern verweilen. Foto: Robert Braumann


142.000 Quadratmeter Auslauffläche


Am Nußberg entstehen im südwestlichen Bereich der sogenannten Hundewiese ein Kunstrasen-Bolzplatz und ein Fitness-Parcours. Wunsch des Grünflächenausschuss war es, dass die Parkfläche, auf der Hunde ohne Leine laufen können, sich dadurch nicht verkleinert. Daher wurde jetzt eine Fläche im südöstlichen Bereich des Prinzenparks ausgewählt, wo künftig das gleiche gelten soll wie auf der „Hundewiese“. Dieser Bereich ist 5.600 Quadratmeter groß und hat damit dieselbe Größe wie der künftige Bolzplatz mit Fitness-Parcours. Auf dieser Fläche sollen Hunde künftig ohne Leine laufen dürfen. Der Bereich wird durch Wege eingegrenzt und ist daher gut erkennbar. Er soll auch entsprechend beschildert werden. Insgesamt können Hundebesitzer ihre Tiere im Prinzenpark dann auf einer Fläche von rund 142.000 Quadratmetern ganzjährig unangeleint laufen lassen (inklusive der jetzt vorgeschlagenen neuen Fläche).

Zwischenzeitlich war eine Fläche weiter nordwestlich für diesen Zweck vorgeschlagen worden, diese liegt aber am stark genutzten Parkweg, was Konflikte zwischen freilaufenden Hunden mit Radfahrern oder Menschen, die zum Beispiel auf Gehhilfen angewiesen sind, provoziert hätte.

Stadt arbeitet an Positivkarte


Die Verwaltung erarbeitet derzeit eine sogenannte Positivkarte für das Stadtgebiet, auf der alle Flächen, auf denen Hunde unangeleint laufen dürfen, dargestellt sind. Sie soll im Laufe des Jahres veröffentlicht werden. Für den Bereich Nußberg/Franzsches Feld, in dem ganzjährig Hunde unangeleint geführt werden dürfen, wurde eine Teilkarte bereits erstellt. Sie enthält auch die vorgeschlagene Erweiterungsfläche – und gilt vorbehaltlich der Zustimmung des Rates zu den oben erläuterten Satzungsveränderungen am 6. Februar.


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