Sozialticket: Starttermin des Pilotprojekts am 1. August

von Marian Hackert


Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz haben ab Sommer 2018 die Möglichkeit mit einem Sozialticket kostengünstig den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Foto: Anke Donner
Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz haben ab Sommer 2018 die Möglichkeit mit einem Sozialticket kostengünstig den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Foto: Anke Donner | Foto: Anke donner

Wolfenbüttel. Ab Sommer dieses Jahres wird Einwohnern mit niedrigem Einkommen durch das Sozialticket die Möglichkeit gegeben kostengünstig den öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Im jüngsten Sozialausschuss stellte die Verwaltung den aktuellen Sachstandsbericht zum einjährigen Pilotprojekt vor.


Laut Verwaltung soll das Ticket für Leistungsberechtigte nach dem SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz und dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten. Die Eingrenzung auf diese Personengruppe erfolgte, da eine generelle Ausgabe an Personen mit niedrigem Einkommen ohne aufwendige Prüfung der Bedürftigkeit nicht umzusetzen wäre, erklärte Landrätin Christiana Steinbrügge. Dennoch wolle man eine zukünftige Ausweitung auf diese Personengruppe nicht kategorisch ausschließen. Die Schwierigkeit bestehe laut Landrätin Steinbrügge darin, den Einkommensnachweis zu ermitteln. Zum einen müsse hier das Haushaltseinkommen berücksichtig werden, zum anderen würde ein Nachweis einen erheblichen, zusätzlichen Arbeits- und Zeitaufwand seitens der Verwaltung erfordern.

Starttermin wohl der 1. August 2018


Des Weiteren sei geplant, das Ticket zentral bei der Kreisverkehrsgesellschaft Wolfenbüttel auszugeben. Dies erscheine laut Verwaltung sinnvoll, da im Rahmen der Ausgabe auch ein Fragebogen zur bisherigen Nutzung des ÖPNV ausgefüllt werden soll. Welche Fragen dieser genau enthalten soll, sei bisher noch nicht geklärt. Eine zuvor anvisierte Einführung des Sozialtickets zum 1.Juli 2018 wird sich laut Verwaltung möglichweise nicht einhalten lassen, da der Regionalverband mit den entsprechenden Gremien an Beschlüssen arbeite. So wird sich die Einführung des Sozialtickets wahrscheinlich auf den 1. August verschieben.

Dem Sozialticket soll darüber hinaus ein Hinweisblatt beigefügt werden, welches den Nutzern Auskunft über die Tarifzonen, in denen sie Unterwegs sein dürfen, Aufschluss gibt. Eine eventuelle niedrige Beteiligung für Kinder, das Ticket kostet monatlich 25 Euro, steht ebenfalls noch zur Disposition. Weiterhin zu klären, sei die Besonderheit der Verbindug nach Baddeckenstedt und Flöthe, da hier bisher keine direkte verbindung möglich sei. Weitere interne Gespräche zum Sozialticket sollen laut Verwaltung bereits am kommenden Montag stattfinden, so dass zeitnah mit neuen Informationen zu rechnen sei.


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