Unterhaltsvorschuss: Antrag noch im Juli stellen!


Der Landkreis rät, noch in diesem Monat den Antrag zu stellen. Foto: Archiv/Anke Donner
Der Landkreis rät, noch in diesem Monat den Antrag zu stellen. Foto: Archiv/Anke Donner | Foto: Anke Donner

Wolfenbüttel/Berlin. Der Unterhaltsvorschuss wird ausgebaut. Die neue Regelung gilt rückwirkend zum 1. Juli, wie es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend heißt. Alleinerziehende im Landkreis sollten daher einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss nach den neuen Regelungen noch im Juli 2017 stellen.


Das empfiehlt die Unterhaltsvorschussstelle des Jugendamtes im Landkreis Wolfenbüttel. Antragsformulare mit den entsprechenden Merkblättern können auf der Homepage des Landkreises abgerufen werden.

Längere Bearbeitungszeit ist wahrscheinlich


Aufgrund der Vielzahl von erwarteten Anträgen ist von einer längeren Bearbeitungszeit auszugehen. Um die Bearbeitungszeit nicht noch zu verlängern, sollte von Sachstandsanfragen abgesehen werden. Das Jugendamt weist darauf hin, dass eine abschließende Bearbeitung und Bewilligung erst nach Verkündung und Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen kann.

Neuregelung durch Bundestag und Bundesrat beschlossen


Der Ausbau des Unterhaltsvorschusses ist Teil des umfangreichen „Gesetzes zur Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften“. Hierzu läuft noch das übliche formelle Prüfungsverfahren, bevor das Gesetz dem Bundespräsidenten zur Ausfertigung vorgelegt wird. Die Neuregelung des Unterhaltsvorschusses wurde im Juni 2017 von Bundestag und Bundesrat beschlossenen. Im Gesetzesentwurf sei sichergestellt, dass die Verbesserungen auch bei einer Ausfertigung nach dem 1. Juli 2017 rückwirkend zu diesem Zeitpunkt in Kraft treten.

Anträge & Merkblätter


Weitere Informationen sowie Anträge und Merkblätter sind auf der Homepage des Landkreises Wolfenbüttel erhältlich.


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