Verletzung des Dienstgeheimnisses - Ergebnis der Emittlungen


Symbolbild. Foto: pixabay (Public Domain)
Symbolbild. Foto: pixabay (Public Domain) | Foto: pixabay

Peine. Bei dem durch Bürgermeister Michael Kessler mit Datum vom 24. Juni 2016 gestellten Strafantrag zum Tatvorwurf „Verletzung des Dienstgeheimnisses“ hat die Staatsanwaltschaft Hildesheim das Verfahren gegen Unbekannt eingestellt, so die Presseinformation der Stadt Peine.


Es sei nicht möglich, einen Täter zu ermitteln, heisst es in der Begründung. Bürgermeister Michael Kessler bedauert, dass die Verletzung der Wahrung eines Dienstgeheimnisses – die fast zum Scheitern der Verhandlungen rund um das Lindenquartier mit der Unternehmensgruppe Lüder geführt hat – nun keine Konsequenzen für den oder die Schuldigen nach sich zieht.


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