Wie geht die Stadt mit herrenlosen Fahrrädern um?

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Fundfahrräder werden unter Umständen auch versteigert. Foto: Archiv/Christina Balder
Fundfahrräder werden unter Umständen auch versteigert. Foto: Archiv/Christina Balder | Foto: regionalHeute.de

Wolfenbüttel. Dauerhaft abgestellte Fahrräder, die offenbar niemandem mehr gehören oder nur noch Schrottwert haben, sind vielerorts ein Ärgernis. regionalHeute.de fragte nach, wie die Lage in Wolfenbüttel aussieht und wie die Stadt mit herrenlosen Rädern umgeht.


"In Wolfenbüttel gibt es bisher kein größeres Problem mit herrenlosen Fahrrädern auf öffentlichen Flächen", so die Einschätzung von Thorsten Raedlein, Pressesprecher der Stadt Wolfenbüttel.

Herrenlose, nicht mit einem Schloss gesicherte, Fahrräder könnten im Fundbüro abgegeben werden (was auch passiere). Dies könne durch die Polizei (hauptsächlich), Bürger (oder nach Hinweisen der Bürger) aber auch durch Mitarbeiter des Städtischen Ordnungsdienstes geschehen. "Sollte sich der Eigentümer nicht innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist melden, kann der Finder das Rad beanspruchen. Lehnt dieser ab, kann die Stadt das Rad verwerten und zum Beispiel versteigern oder einem sozialen Zweck zukommen lassen", so Raedlein.

Etwas komplizierter sei die Rechtslage bei mit einem Schloss gesicherten Rädern. Das sofortige Entfernen wäre möglich, wenn sie eine Gefahr darstellten oder eindeutig als Schrottrad erkennbar seien, also zum Beispiel nur noch Einzelteile vorhanden sind. Ansonsten signalisiere das Abschließen von Fahrrädern zunächst einmal, dass das Rad unter dem so genannten Eigentumsvorbehalt steht, auch benutzt werden soll und das auch unabhängig von der wirklichen Funktionstüchtigkeit. "Das Rad wird dann mit einem Dokument versehen, das den Eigentümer auffordert, das Rad innerhalb einer gesetzten Frist (14 Tage) zu entfernen. Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, wird das Fahrrad eingelagert. Der weitere Ablauf verläuft analog zu den herrenlosen, nicht mit einem Schloss gesicherten Fahrrädern", so Raedlein. Grundsätzlich mache es Sinn, sein Fahrrad codieren zu lassen und einen Fahrradpass auszufüllen.


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