Wie hoch dürfen die Windräder in Ehmen werden?

von Sandra Zecchino


Wenn die Politik zustimmt, wird hier bald nur noch ein Windrad stehen. Das wird jedoch doppelt so hoch sein. Foto: Magdalena Sydow
Wenn die Politik zustimmt, wird hier bald nur noch ein Windrad stehen. Das wird jedoch doppelt so hoch sein. Foto: Magdalena Sydow | Foto: Magdalena Sydow

Ehmen. Bisher darf bis zu einer maximalen Höhe von 100 Meter gebaut werden. Nun wird in den politischen Gremien diskutiert, ob diese Begrenzung wegfallen soll. Hintergrund ist der Wunsch, eine Windenergieanlage zu bauen, die insgesamt 207 Meter hoch ist.


Bisher stehen laut Information der Verwaltung an der Stelle drei Windräder, die die 100 Meter nicht überschreiten. Die sollen nun zurückgebaut werden und die entsprechend höhere Windenergieanlage gebaut werden.

Bereits Ende 2016 diskutierten die Kommunalpolitiker über die für den Bau notwendige Änderung in den Vorgaben. Damals sei die Entscheidung jedoch verschoben worden, um das sogenannte Immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren abzuwarten und noch offene Fragen zu klären.

Bestehen schädliche Umwelteinwirkungen?


Mit dem Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren werden potentielle Umwelteinwirkungen überprüft. Darunter fallen Einwirkungen auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter, erläutert die Verwaltung den Mandatsträgern in der Diskussionsgrundlage.

Nach den Untersuchungen würde das neue Windrad die gesetzlichen Lärmgrenzwerte nicht überschreiten. Außerdem gäbe es in der Siedlung keinen Ort, an dem von einer höheren Windenergieanlage ein starker Schatteneinfall zu befürchten sei.

Auch auf die Frage, inwieweit die Windenergieanlage eine optische bedrängende Wirkung habe, geht die Verwaltung ein. Demnach gelte in diesem Aspekt die Faustregel, dass bei einem Abstand von weniger als das Zweifache der Gesamthöhe des Rades von einer bedrängenden Wirkung ausgegangen werden können. Bei einem Abstand zwischen dem Zwei- bis Dreifachen der Gesamthöhe müsse der Einzelfall geprüft werden. In Niedersachsen sei seit dem Jahr 2002 der Abstand zwischen den Siedlungsrändern und Windrädern auf mindestens 1.000 Meter festgelegt. Wenn das höhere Windrad gebaut werden würde, bestände also immer noch ein Abstand, der dem Fünffachen der Gesamthöhe entspräche. Laut der aktuellen Rechtssprechung käme es dadurch zu keiner als erhebliche zu bewertenden "optisch bedrängenden" Wirkung.

Nachdem die Thematik im Ortsrat Ehmen/Mörse besprochen worden ist, diskutieren die Mandatsträger im Planungs- und Bauausschuss und im Verwaltungsausschuss eine Mögliche Änderung. Die endgültige Entscheidung wird im Rat der Stadt Wolfsburg getroffen.


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