130 neue Wohneinheiten - Bebauungsplan „Heidgarten“ vorgelegt

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Im "Heidgarten" könnte bald gebaut werden. Symbolfoto: pixabay
Im "Heidgarten" könnte bald gebaut werden. Symbolfoto: pixabay | Foto: pixabay

Wolfsburg. Der Entwurf der dritten Änderung des Bebauungsplanes „Heidgarten“ liegt nun vor und soll demnächst vom Rat der Stadt beschlossen werden. Zuvor beschäftigt sich der Ortsrat Vorsfelde am Dienstag mit der Vorlage.


In der Stadt Wolfsburg bestehe nach wie vor ein hoher Bedarf an neuem Wohnraum. Hierfür habe die Stadt im Jahr 2012 die Wohnbauoffensive gestartet, wodurch Wolfsburg auf über 130.000 Einwohner bis 2020 wachsen soll. Die Nachfrage soll zum flächensparenden Umgang mit Grund und Boden bevorzugt im Siedlungsbestand abgedeckt werden.

Sanierung und Aufstockung


Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 14.März 2018 die Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes „Heidgarten“ in Vorsfelde beschlossen. Die Eigentümerin strebt neben einer Sanierung des Gebäudebestandes auch eine Aufstockung der bisherdrei und viergeschossigen Gebäude um ein Vollgeschoss an. Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, die planungsrechtliche Grundlage für diese Aufstockung füretwa 130 Wohneinheiten zu schaffen. Im Zusammenhang damit werden die für die neuen Wohneinheiten zusätzlich erforderlichen neuen Stellplätze ausgewiesen.

Mit der Sanierung und Ergänzung des Wohnungsbestandes soll kurzfristig begonnen werden. Darüber hinaus werde durch den Investor noch geprüft, inwieweit das Wohnquartier weiter optimiert werden könne.

Öffentlichkeit wurde frühzeitig beteiligt


Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit fand am 4.Aprilals Abendveranstaltung im Schützenhaus Vorsfelde statt. Im Rahmen der Veranstaltung wurden seitens der Öffentlichkeit viele Fragen vorgebracht, die sich inhaltlich unter anderem auf den Ablauf des Bebauungsplanverfahrens, leerstehende Wohnungen, die vorhandenen Fundamente, Schimmelbefall und die künftige Entwicklung des Mietpreises bezogen. Die Fragen wurden dem aktuellen Planungsstand entsprechend beantwortet. Weitere Fragen bezogen sich auf den aufkommenden Verkehr, die Tragfähigkeit der Straßen und die zusätzlich erforderlichen Stellplätze sowie im Gesamtzusammenhang damit auf die Thematik Lärmbelastung. Zu diesen Themenfeldern liegen mittlerweile der aktualisierte Bebauungsentwurf, eine Verkehrsuntersuchung und ein Lärmgutachten vor, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingesehen werden können.

Der Entwurf des Bebauungsplanes und die dazugehörige Begründung sind für die Dauer von 30 Tagen öffentlich auszulegen. Mit der Vorhabenträgerin, der Westgrund Wolfsburg GmbH, müsse ein städtebaulicher Vertrag auf Grundlage des anliegenden aktuellen Entwurfes geschlossen werden.

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