2G im Einzelhandel kommt - Heftige Kontaktbeschränkung für Ungeimpfte

Die Beschränkungen sind weitreichend. Auch eine Impfpflicht soll nun auf den Weg gebracht werden.

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Symbolbild. | Foto: pixabay

Region. Bund und Länder haben am heutigen Donnerstag eine flächendeckende 2G-Regel für den Einzelhandel beschlossen. Ausgenommen sind nur Geschäfte des täglichen Bedarfs wie der Lebensmitteleinzelhandel und Drogerien. Darüber hinaus teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel in der heutigen Pressekonferenz mit, dass der Zugang zu Kultur- und Freizeiteinrichtungen bundesweit unabhängig von der Inzidenz auf 2G beschränkt werde. Auch drastische Kontakteinschränkungen für Ungeimpfte und ein Böllerverbot an Silvester wurden beschlossen.


Die Maßnahmen könnten frühestens in der kommenden Woche mit der Verabschiedung der neuen Corona-Verordnung in Niedersachsen in Kraft treten. "Eine allgemeine Impfpflicht soll im Deutschen Bundestag diskutiert und entschieden werden. Dazu bitten Bund und Länder den Ethikrat bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten", kündigt die Bundeskanzlerin weiter an. Diese allgemeine Impfpflicht könnte dann bei einer positiven Entscheidung ab Februar 2022 greifen. Der Impfschutz soll darüber hinaus nicht unbegrenzt gültig sein, ehe eine Auffrischungsimpfung fällig wird. Dafür nennt Merkel einen Zeitraum von neun Monaten. Hierzu stehe ein Beschluss allerdings noch aus, da das Thema auch auf Europa-Ebene diskutiert wird.

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Länder können strenger vorgehen


"Das sind Mindeststandards", betonen sowohl die Kanzlerin als auch Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst. Die Bundesländer können über die Regeln also noch hinausgehen. Es ist wohl einer der letzten Auftritte der Noch-Kanzlerin Angela Merkel. Die Bundeswehr verabschiedet sie am heutigen Donnerstagabend mit einem großen Zapfenstreich.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte


Bund und Länder haben sich weiterhin auf eine strikte Personengrenze geeinigt, wenn sich Ungeimpfte in einer Gruppe befinden. Ist dies der Fall, greift eine 2+2-Regelung. Das heißt, dass sich Ungeimpfte dann nur noch mit einer weiteren Person aus dem eigenen Haushalt, sowie zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen können.

Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller rechtfertigt die Maßnahmen mit drastischen Worten:

"Die Ungeimpften machen den Großteil der Infektionen und der schweren Fälle aus. Das heißt, dass eine Gruppe, die deutlich in der Minderheit ist - Wir haben eine Impfquote von über 70 Prozent - für die deutliche Mehrheit der Infektionen verantwortlich ist. Ich finde es richtig, dass wir neben der Frage der partiellen oder allgemeinen Impfpflicht an einem Punkt sind, wo das auch spürbar ist. Dass die Mehrheit, die vernünftig ist, Möglichkeiten hat, die die anderen nicht haben."



Mini-Lockdown bei Inzidenz über 350


Bei einer Inzidenz von über 350 sollen regional weitere Maßnahmen getroffen werden, um das Infektionsgeschehen in den Griff zu kriegen. Oberhalb des Inzidenz-Grenzwertes von 350 werden Clubs, Bars und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Weiterhin sollen private Feiern und Zusammenkünfte im Innenbereich auf maximal 50 Geimpfte und Genesene, sowie im Außenbereich auf 200 Geimpfte und Genesene Personen gegrenzt.

Personenbeschränkung für Großveranstaltungen


Heiß diskutiert worden sei laut Bald-Bundeskanzler Olaf Scholz auch die Belegung von Fußballstadien und andere Großveranstaltungen. Beschlossen wurde laut dem Bund-Länder-Beschluss bei allen Veranstaltungen im Innen- und Außenbereich nicht nur eine Beschränkung auf Geimpfte und Genesene, sondern auch Obergrenzen, was die Zahl der Zuschauenden angeht. Im Innen- wie im Außenbereich dürfen nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden. In Innenbereichen liegt die absolute Obergrenze bei 5.000 Geimpften und Genesenen, im Außenbereich liegt diese Grenze bei 15.000 Personen. Weiterhin sind medizinische Masken zu tragen.

Böller- und Versammlungsverbot an Silvester


Am Silvester- und Neujahrstag soll neben einem bundesweiten Versammlungsverbot auch ein Feuerwerksverbot umgesetzt werden. Die genauen Bereiche, in denen dies gilt, sollen von den Kommunen festgelegt werden. Während das Abbrennen von Feuerwerk nicht verboten ist, wird aber der Verkauf vollständig untersagt - Bund und Länder begründen das in ihrem Beschluss mit dem hohen Verletzungsgefahr und der bereits jetzt hohen Belastung des Gesundheitssystems. Für die betroffenen Unternehmen soll eine Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen gezahlt werden.

Abgabeverbot für Alkohol und weitere Maßnahmen


Abschließend wird der Gesetzgeber im Beschluss der Bund- und Länderchefs gebeten, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes zu erweitern, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsschutzgeschehen weitere Maßnahmen treffen können. Als Beispiele wird eine Sperrstunde für Gaststätten und ein Verbot der Abgabe und des Konsums von Alkohol in der Öffentlichkeit genannt, ebenso wie eine Beschränkung von Ansammlungen und eine Einschränkung der Hotelübernachtungen.


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