2G im Einzelhandel: Stadt Wolfsburg setzt auf Tagesbändchen

Für die Bändchen gibt es feste Ausgabestellen. Die Geschäfte können auch mit einem Nachweis vor Ort besucht werden.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Wolfsburg. Mit der vom Land Niedersachsen für kommenden Samstag angekündigten Einführung der 2G-Regel im stationären Handel, hat die Wolfsburg Wirtschaft und Marketing GmbH (WMG) gemeinsam mit dem lokalen Einzelhandel ein unterstützendes Bändchen-Konzept erarbeitet, um den Zutritt zu den Geschäften des Einzelhandels zu erleichtern. Das teilt die WMG in einer Pressemeldung mit.



Ab kommenden Samstag, 11. Dezember, können sich geimpfte und genesene Personen nach Vorlage des entsprechenden Nachweises an verschiedenen Ausgabestellen auf dem Hugo-Bork-Platz, im Untergeschoss der City-Galerie, in der easyApotheke Wolfsburg und im Wolfsburg Store gegenüber dem Hauptbahnhof ein Tagesbändchen aushändigen lassen. Das Bändchen kann in den Einzelhandelsgeschäften in der Wolfsburger Innenstadt, inklusive der City-Galerie und der Designer Outlets Wolfsburg, sowie in Fallersleben und Vorsfelde ersatzweise des Impf- oder Genesenennachweises vorgezeigt werden. Solange Kundinnen und Kunden das Bändchen am Handgelenk tragen, ersetzt es den Nachweis, wobei eine stichprobenartige 2G-Prüfung jederzeit vom Handel erfolgen kann. Das Bändchen vereinfacht somit den mehrfachen Zutritt und reduziert sowohl für den Kunden als auch für den Einzelhandel zeitlichen Aufwand im aktuellen Weihnachtsgeschäft.

Auf Grundlage der angekündigten niedersächsischen Corona-Landesverordnung erhalten nur geimpfte und genesene Personen nach Vorlage des entsprechenden Nachweises Zutritt zu Einzelhandelsgeschäften. Ausgenommen von der 2G-Regelung im Handel sind Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Um den Zugang zu erleichtern, können sich Interessierte an den Ausgabestellen ab dem 11. Dezember bis voraussichtlich 23. Dezember täglich, außer sonntags, von 10 bis 18 Uhr ein Bändchen aushändigen lassen, das anstelle des Impf- oder Genesenennachweises vorgezeigt werden kann. Im Untergeschoss der City-Galerie gibt es das Bändchen von 10 bis 19 Uhr.

Tagesbändchen mit wechselnden Farben


Das Bändchen wird direkt am Handgelenk befestigt und ist für einen Tag gültig. Um Kontrollen zu vereinfachen und Manipulationen zu vermeiden, wird es Tagesbändchen mit wechselnden Farben geben. Trotz des Bändchens müssen Bändchenträger mit stichprobenartigen Kontrollen ihres 2G-Nachweises in den Geschäften rechnen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von der 2G-Regel befreit und müssen demnach keinen Nachweis vor Ort erbringen beziehungsweise kein Bändchen tragen. Grundsätzlich können die Geschäfte des Einzelhandels auch ohne gültiges Bändchen und mit dem Nachweis vor Ort besucht werden. Die Bändchen-Regelung gilt zunächst nur im Handel.


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