Abriss der Burgpassage: Streit vor Gericht geht weiter

Der letzte verbliebene Mieter Tchibo und der Besitzer der Immobilie trafen sich am heutigen Dienstag vor dem Oberlandesgericht. Auf einen Vergleich konnte man sich nicht einigen.

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Die Burgpassage könnte doch noch eine Weile erhalten bleiben.
Die Burgpassage könnte doch noch eine Weile erhalten bleiben. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. Die Pläne, aus der Burgpassage eine Burggasse werden zu lassen, sind ins Stocken geraten. Mittlerweile liegt zwar die Baugenehmigung der Stadt Braunschweig vor, doch der Abriss der alten Burgpassage kann erst beginnen, wenn Eigentümer und Investor sich mit dem letzten verbliebenen Mieter geeinigt haben. Bereits im Dezember 2019 hatte das Braunschweiger Landgericht Tchibo Recht gegeben und Abrissarbeiten am Einkaufszentrum sowie die Sperrung des Durchgangs der Burgpassage bis zum Ablauf des Mietverhältnisses am 31. März 2023 untersagt (regionalHeute.de berichtete). Am heutigen Dienstag trafen sich beide Parteien zur Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht. Auf einen Vergleich konnte man sich hierbei nicht einigen.


Das offizielle Urteil wird zwar erst am 3. Dezember verkündet, allerdings machte der zuständige Richter deutlich, dass er keine große Aussicht auf Erfolg der Berufung sehe. Entscheidend sei für ihn das durch den Mietvertrag bestehende Nutzungsrecht, das nicht durch eine Sperrung des Durchgangs der Passage oder einen Teilabriss eingeschränkt werden dürfe. Der Vermieter könne sich auch nicht auf etwaige Instandhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen berufen, wenn es um einen weitgehenden Abriss und Neubau gehe.

Alle 20 Minuten lüften und große Trennscheiben - Auch im Gerichtssaal stand alles im Zeichen von Corona-Maßnahmen.
Alle 20 Minuten lüften und große Trennscheiben - Auch im Gerichtssaal stand alles im Zeichen von Corona-Maßnahmen. Foto: Alexander Dontscheff


Kernpunkt des Streits sind die Maßnahmen im August 2018, als der Zugang der Burgpassage am Hutfiltern gesperrt wurde und Arbeiten am Dach durchgeführt wurden. Aus Sicht von Tchibo, der sich das Oberlandesgericht anschloss, sei dadurch der Eindruck entstanden, die Abrissarbeiten hätten begonnen. Seinerzeit sei das auch nicht ausreichend dementiert worden. Tchibo habe sich in den Verhandlungen unter Druck gesetzt gefühlt. Auch das Wort "Schikane" stand im Raum. Zumal es bis heute keine nachvollziehbare Begründung für die lange Sperrung des Zugangs gegeben habe.

Strafbewährte Unterlassungserklärung gefordert


Der Besitzer der Immobilie betonte in der heutigen Verhandlung, dass es zu keinem Zeitpunkt die Absicht gegeben habe, mit dem Abriss zu beginnen, so lange nicht alle Vertragsfragen mit sämtlichen Mietern geklärt seien. Ein Teilabriss um Tchibo herum sei auch rechtlich gar nicht möglich. Man gab offiziell zu Protokoll, dass es ohne Vertragsbeendigung mit Tchibo keinen Abriss geben werde. Dies reichte der Gegenseite allerdings nicht aus. Diese forderte eine strafbewährte Unterlassungserklärung, was wiederum der Eigentümer ablehnte, da er sich so als vorverurteilt sehe.


Der Eigentümer kritisierte zudem, dass man für Tchibo wie gefordert bereits eine Ersatzimmobilie für die Übergangszeit beschafft habe und nun auf den Kosten sitzen bleibe. Diesbezüglich hatte man eine Gegenklage eingereicht, die allerdings auch vor dem Landgericht scheiterte.

Weitere Klage angekündigt


Im Rahmen der heutigen Verhandlung wurde allerdings deutlich, dass beide Seiten nach wie vor Interesse daran haben, dass Tchibo auch in der neuen Burggasse vertreten sein wird. Man sei diesbezüglich immer noch in Verhandlungen. Daher regte der Senat an, sich auf einen Vergleich zu einigen, um auch das Verhandlungsklima zwischen den Parteien zu verbessern. Konkret wurde vorgeschlagen, dass die Berufung zurückgezogen werde und dass man sich im Gegenzug bei den Kosten etwas entgegenkomme. Allerdings waren diese Bemühungen vergebens. Im Gegenteil: Tchibo kündigte für Dezember eine weitere Klage wegen der erlittenen Umsatzverluste an.

Sollte die Berufung vom Oberlandesgericht wie erwartet abgelehnt werden, könnte der Eigentümer noch vor den Bundesgerichtshof ziehen. Der verantwortliche Richter gab allerdings zu bedenken, dass bis von dort ein Urteil zu erwarten ist, der Mietvertrag mit Tchibo vermutlich ausgelaufen sei.


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