Ärger über Dauerparker mit Reifenschaden

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Ein kaputter Reifen macht noch lange kein Wrack. Fotos: Alexander Panknin
Ein kaputter Reifen macht noch lange kein Wrack. Fotos: Alexander Panknin | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Seit Monaten steht auf dem öffentlichen Parkplatz am Pappelberg ein Fahrzeug mit Reifenschaden. Warum dieser nicht einfach abgeschleppt werden darf, erklärte die Verwaltung im Bezirksrat Wabe/Schunter/Beberbach am Mittwoch.


"Der Unmut der Anwohner bei Blockierung von Parkplätzen ist verständlich. Trotzdem sind der Verwaltung durch rechtliche Vorgaben, die beachtet werden müssen, oft die Hände gebunden. Das Parken zugelassener und betriebsbereiter Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Parkplätzen ist zeitlich unbegrenzt zulässig. Bei defekten Fahrzeugen muss differenziert werden", so die Verwaltung auf Anfrage der SPD-Fraktion.

Dem Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit sei von einem Anwohner am 28. Juni 2017 über das Programm „Mängelmelder“ im Bürgerbeteiligungsportal „Mitreden!" gemeldet worden, dass am Pappelberg seit Monaten unbewegt ein alter Mercedes mit ungarischem Kennzeichen und plattem Vorderreifen stehe.

Ein kaputter Reifen macht noch kein Wrack


Eine Vorortprüfung habe ergeben, dass das zugelassene Kfz ordnungsgemäß auf einem öffentlichen Parkplatz stehe. Es befinde sich in einem optisch guten Zustand, lediglich der vordere rechte Reifen sei defekt. Es handele sich somit nicht um ein Autowrack (Abfall), das ohne Weiteres entfernt werden könne.

Bei einem defekten Reifen könne ohne weitere Erkenntnisse nicht darauf geschlossen werden, dass das Fahrzeug von seinem Besitzer nicht mehr in Betrieb genommen werden soll. Es seidabei laut Rechtsprechung nicht entscheidend, ob der Halter des Kfz die Inbetriebnahme alsbald oder erst nach längerer Zeit beabsichtige. Eine Entfernung des Kfz durch die Verwaltung seidaher zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.

Halter wurde angeschrieben


"Die Verwaltung hat zwischenzeitlich den Halter des ungarischen Fahrzeuges ermittelt und ihn zur Inbetriebnahme des Autos aufgefordert. Für den Fall, dass hierauf keine Reaktion erfolgt, ist die Entfernung des Kfz aus dem öffentlichen Raum beabsichtigt", so die Verwaltung. Aufgrund rechtlicher Vorgaben könne dies jedoch einige Zeit in Anspruch nehmen.

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Der Mercedes, der für einige Anwohner zum Ärgernis geworden ist. Foto: Alexander Panknin


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