AfD Parteitag in Braunschweig: Ist die Milleniumhalle zu klein?

Die Fraktion Die Linke im Rat der Stadt bezweifelt, dass der für Samstag geplante Landesparteitag im ‚Millenium Event Center‘ stattfinden kann und hat im Rahmen der morgigen Ratssitzung eine entsprechende Anfrage an die Verwaltung gestellt.

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Hat die Milleniumhalle genug Fassungsvermögen, um einen Parteitag unter Corona-Bedingungen abzuhalten? Archivbild.
Hat die Milleniumhalle genug Fassungsvermögen, um einen Parteitag unter Corona-Bedingungen abzuhalten? Archivbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Braunschweig. An diesem Samstag soll erneut ein Landesparteitag der AfD in der Milleniumhalle stattfinden (regionalHeute.de berichtete). Doch nach Ansicht der Fraktion Die Linke im Rat der Stadt ist dieser nach Corona-Verordnung nicht durchführbar. Eine entsprechende Anfrage wird am morgigen Dienstag im Rahmen der Ratssitzung von der Verwaltung beantwortet.


„Maximal 800 Teilnehmerinnen und Teilnehmer und 234 legale Parkplätze, das sind die Grundlagen für die Nutzung der Milleniumhalle. Auch ohne die Corona-Regeln würde die Halle kaum für die geplante Veranstaltung der AfD ausreichen, doch unter den aktuellen Voraussetzungen ist das definitiv zu klein“, erläutert Udo Sommerfeld, Vorsitzender der Linksfraktion in einer Pressemitteilung. Dabei geht man bei der Linken von der Prämisse aus, dass der Parteitag als Mitgliederversammlung stattfinden soll und die AfD Niedersachsen rund 2.800 Mitglieder habe. In einer Halle, die für 800 Personen zugelassen sei, könnten nicht bis zu 2.800 Personen tagen, so Sommerfeld. Mit dem in der aktuellen niedersächsischen Corona-Verordnung festgeschriebenen Hygiene-Konzept sei das erst recht unmöglich.

"Polizei hat illegale Stellflächen genutzt"


„Eine mit den Corona-Regeln konforme Durchführung des Parteitages ist in der Halle unmöglich, ebenso die geforderte Steuerung der Personenströme bei der Zu- und Abfahrt, um Warteschlangen zu vermeiden“, betont der Kommunalpolitiker. „Auf dem Gelände sind außerdem lediglich 234 Parkplätze vorhanden, die nicht ausreichen für alle erwarteten Besucherinnen und Besucher.“ Und weiter: „Die letzten AfD Veranstaltungen konnten nur stattfinden, weil insbesondere auch die Polizei die illegale Stellfläche westlich des Ganderhalses genutzt hat, was völlig unakzeptabel ist“, kritisiert Sommerfeld.

Sommerfeld bezweifelt sogar, dass die Veranstaltung nach der geltenden Corona-Verordnung überhaupt stattfinden dürfe. Parteiveranstaltungen dürften derzeit nur im Zusammenhang mit der Aufstellung von Kandidaten zu öffentlichen Wahlen stattfinden. Laut Presseberichten gehe es aber bei dem anstehenden Parteitag um eine Auseinandersetzung mehrerer Kreisvorstände mit ihrem derzeitigen Landesvorstand. Ein Blick in die Corona-Verordnung verrät allerdings, dass diese weit weniger konkret ist. "Öffentlich-rechtliche Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse dürfen die durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen und Zusammenkünfte durchführen, wenn das Abstandsgebot eingehalten wird", heißt es dort.

Was sind "durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen"?


regionalHeute.de fragte bei der Niedersächsischen Landesregierung an, was genau "durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Sitzungen" sind und erhielt nur eine sehr vage Antwort: "Die Pflicht, einen Parteitag oder ähnliches abzuhalten, ergibt sich aus dem Parteiengesetz", schreibt Staatssekretärin Anke Pörksen. Dort ist allerdings nur die Pflicht eines Parteitags zur Wahl eines Vorstandes mindestens alle zwei Jahre geregelt. Diese fand im Rahmen des AfD Landesparteitages im September statt.


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