Vatertag: Glasflaschenverbot am Bismarckturm

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Am Vatertag dürfen rund um den Bismarkturm keine Glasflaschen mitgeführt werden. Dies teilte die Samtgemeinde Elm-Asse mit. Symbolfoto: Anke Donner
Am Vatertag dürfen rund um den Bismarkturm keine Glasflaschen mitgeführt werden. Dies teilte die Samtgemeinde Elm-Asse mit. Symbolfoto: Anke Donner | Foto: Anke Donner

Elm-Asse. Anlässlich des Himmelfahrtfeiertages und den damit verbundenen sogenannten „Vatertagstouren“ macht die Samtgemeinde Elm-Asse zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf einige Regeln aufmerksam. So dürfen beispielsweise keine Glasflaschen mitgeführt werden.


Grund für die Allgemeinverfügung und die damit verbundenen Maßnahmen, die für den 25. Mai von 9 bis 22 Uhr gelten, seien bestehende Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren und Störungen zu beseitigen, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist, teilte die Samtgemeindeverwaltung mit.

Eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe dann, wenn eine Verletzung der objektiven Rechtsordnung droht, insbesondere aber auch, wenn wichtige Individualrechtsgüter wie Leben oder körperliche Unversehrtheit gefährdet sind. Zu den in der Vergangenheit abgehaltenen „Vatertagsparties“ seien immer viele Personen in die Samtgemeinde gekommen. Hierbei sei es immer wieder zur Missachtung der Gesetze, Alkoholexzessen, Sachbeschädigungen und Köperverletzungen gekommen. Mitgebrachten Glasflaschen seien dann meist nicht ordnungsgemäß entsorgt, sondern einfach auf den Boden gestellt, in den Wald geworfen, fallen gelassen oder bewusst zerschlagen. Hierdurch wurden die Bereiche mit zerbrochenen Glasflaschen übersät. Dadurch entstehe eine erhebliche Gesundheitsgefährdung durch Verletzungsgefahr. Weiterhin wurden Glasflaschen als Wurfgeschosse oder Schlagwaffen gegen Personengruppen, Polizei- und Rettungskräften verwendet.

Schutz der Bevölkerung geht vor


Der Gesundheitsschutz von Besuchern, Wanderern, Unbeteiligten und Ordnungskräften sei ein wichtiger sogenannter Gemeinwohlbelang, der dieses Verbot rechtfertigt, teilt die Samtgemeindeverwaltung weiter mit. Durch das Mitführungs- und Benutzungsverbot von Glasflaschen soll sichergestellt werden, dass diese nicht in den Bereichen zu Punkt II dieser Verfügung gelangen. Das Verbot ist geeignet, die oben aufgezeigten Gefahren von Glas und Glasbruch abzuwehren. Das Verbot sei zudem erforderlich, da kein milderes Mittel erkennbar ist.

Die Verfügung gilt am Donnerstag, den 25. Mai 2017, von 9 bis 22 Uhr für folgende Plätze und Bereiche: Ruine Asseburg in einem Umkreis von 100 Metern,Bismarckturm in einem Umkreis von 50 Metern, der Wiese unterhalb des Bismarckturmes und amVerbindungsweg zwischen Ruine Asseburg und Bismarckturm. Während dieser Zeit ist an den genannten Plätzen das Mitführen von Glasflaschen und Glasgefäßen verboten.




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