Alte Führerscheine müssen bis 2033 umgetauscht werden


Der alte "Lappen" hat bald ausgedient. Symbolbild: Pixabay
Der alte "Lappen" hat bald ausgedient. Symbolbild: Pixabay | Foto: Pixabay

Braunschweig. Die grauen oder rosafarbenen Papierführerscheine sollen staffelweise bis 2033 in die EU-Kartenführerscheine umgestellt werden. Grundlage dafür bilden die vom Bundesrat beschlossenen und ab dem 19. März 2019 geltenden Regelungen zum vorgezogenen Führerscheinumtausch. Dies teilt die Stadt Braunschweig in einer Pressemitteilung mit.


Durch die Einführung einer stufenweisen Umtauschpflicht solle sichergestellt werden, dass bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.

Personen mit Papierführerschein

Betroffen sein werden zunächst nur die Geburtsjahrgänge 1953 bis 1958. Ein Umtausch sei für sie ab sofort möglich, sie haben jedoch bis zum 19. Januar 2022 Zeit dafür. Die Geburtsjahrgänge vor 1953 seien von der vorgezogenen Umtauschpflicht zunächst ausgenommen. Ihre Führerscheine müssten erst bis zum 19. Januar 2033 umgestellt werden.Die Jahrgänge 1954 bis 1964 müssen ihre Führerscheine bis zum 19. Januar 2023 umgetauscht haben und die Jahrgänge 1965 bis 1970 bis zum 19. Januar 2024. Alle, die 1970 oder später geboren wurden können mit dem Umtausch noch bis zum 19. Januar 2025 warten.

Personen mit Kartenführerschein

In der zweiten Staffelung seien Personen betroffen, die einen ab dem 1. Januar 1999 ausgestellten unbefristeten Kartenführerschein besitzen. Hier beginne die gesetzliche Umtauschfrist erst zum 19. Januar 2026.

Umtausch auch jetzt schon möglich


Braunschweigerinnen und Braunschweiger, die ihren alten Führerschein schon jetzt umtauschen wollen, obwohl für sie keine Frist unmittelbar anstehe, könnten dies in der Führerscheinstelle der Stadt Braunschweig, Porschestraße 5, auch jetzt schon tun. Allerdings solle die gestaffelte Umtauschfrist die benötigte Vorlaufzeit für die Führerscheinstelle ermöglichen, sodass die Zusatzaufgabe auch bewältigt werden könne. Zudem sei zu beachten, dass alle neu ausgestellten Führerscheine, auch die umgetauschten, die zuvor unbefristet gültig waren, künftig nur noch 15 Jahre gültig seien und dann wieder neu beantragt werden müssten.

Für die Antragstellung seien ein ausgefüllter und unterschriebener Antragsvordruck, ein gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel, ein biometrisches Lichtbild, gegebenenfalls eine Karteikartenabschrift von der auswärtigen Behörde, welche den letzten Führerschein ausgestellt habe, gegebenfalls ein ärztliches und augenärztliches Gutachten bei Umtausch der Klasse Zwei beziehungsweise der Klasse Drei für Fahrzeugkombinationen über 12 Tonnen nach Vollendung des 50. Lebensjahres und eine Gebühr von 24 Euro notwendig.

Informationen zum Pflichtumtausch, den Antragsvordruck sowie die Öffnungszeiten und einen Link zur möglichen Terminreservierung finde man im städtischen Internetauftritt unter www.braunschweig.de/fuehrerscheinstelle.


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