Am 26. Mai ist Europawahl - Briefwahl ab Ende April möglich

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Ab Ende April ist die Briefwahl für die Europawahl möglich. Symbolfoto: Marc Angerstein
Ab Ende April ist die Briefwahl für die Europawahl möglich. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein

Wolfenbüttel. Am 26. Mai sind 41.556 Wahlberechtigte in der Stadt Wolfenbüttel dazu aufgerufen, an der Europawahl teilzunehmen. Bereits am 29. April öffnet das Briefwahlbüro im Rathaus. Das teilte Silke Grünewald, Abteilungsleiterin Organisation, in einem Pressegespräch am heutigen Dienstag mit.


Das Briefwahlbüro ist Montag und Donnerstag, 7:30 bis 18 Uhr, Dienstag 7:30 bis 15 Uhr sowie Mittwoch und Freitag 7:30 bis 13 Uhr geöffnet.

Briefwahlunterlagen müssen schriftlich beantragt werden


Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben (also spätestens am 26. Mai 2001 geboren sind) und seit mindestens drei Monaten (also mindestens seit dem 26. Februar 2019) ihre Wohnung oder dauernden Aufenthalt in Deutschland haben und bei denen kein Grund für den Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt. Jeder Wähler, der Briefwahl beantragen möchte, muss dies schriftlich machen. Telefonisch ist dies nicht möglich. Man kann dies allerdings per E-Mail (briefwahl@wolfenbuettel.de), im Internet unter www.wahlschein.de/3158037 oder über den auf der Wahlkarte abgedruckten QR-Code tun.

Einen Briefwahlantrag für einen anderen kann man nur bei Vorlage einer Vollmacht (zum Beispiel Betreuerausweis) stellen und auch nur mit Vorlage einer Vollmacht abholen. Hierbei muss der Bevollmächtigte nachweisen, dass er hier nicht mehr alsvier Wahlberechtigte vertritt. EU-Bürger müssen einen gesonderten Antrag auf Eintragung in das Wolfenbütteler Wählerverzeichnis stellen. Diese wurden bereits gesondert angeschrieben und darauf hingewiesen.

Wählen auch ohne Benachrichtigung möglich


Die Wahlbenachrichtigungen werden zurzeit gedruckt und versandt und gehen dem Bürger bis zum 5.Mai 2019 zu. Es kann durchaus passieren, dass ein Bewohner seine Wahlbenachrichtigung bereits erhalten hat, während der Ehegatteoder Mitbewohner vielleicht noch ein paar Tage darauf warten muss. Sollten einige Wahlbenachrichtigungen nicht zugehen, ist das grundsätzlich unerheblich, solange der Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis der Stadt Wolfenbüttel steht. Erkundigungen hierüber können Sie bei der Wahldienststelle unter 05331/86- 316 oder 05331/86-305 einholen. Der Wahlberechtigte ist auch bei Vorlage seines Personalausweises oder Reisepasses wahlberechtigt.

Für manchen ändert sich das Wahllokal


Ende des Jahreswurden die 25 Wahlbezirke im Stadtgebiet neu eingeteilt, um die Anzahl der Wahlberechtigten gleichmäßiger auf die Wahlbezirke zu verteilen. Das bedeutet,dass es Änderungen in der Straßenzuordnung einiger Wahllokale gegeben hat, dies bewirkt in einigen Fällen eine Änderung des sonst üblichen Wahllokals.Die Wahlberechtigten erhalten alle eine Wahlbenachrichtigung, aus der klar ersichtlich ist, in welchem Wahllokal sie wählen können.

Die betroffenen Straßen kann mandieser Liste entnehmen:

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