Amtszeit-Debakel in Goslar: Stadt gesteht "formalen Wahlfehler" ein

Die Fraktionen und auch Privatpersonen können jetzt Einspruch erheben. Aus Sicht der Goslarer Stadtverwaltung ist eine Neuwahl aber unwahrscheinlich.

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(Symbolbild) | Foto: Anke Donner

Goslar. Die Stadt Goslar reagierte zur Ratssitzung am Dienstag auf eine Dringlichkeitsanfrage mehrerer Fraktionen zur Wahlsituation in Goslar. Der Punkt: Urte Schwerdtner ist aufgrund gesetzlicher Bestimmungen fast zehn Jahre im Amt. Das fiel aber erst am vergangenen Freitag auf. regionalHeute.de erläuterte die Rechtslage bereits ähnlich wie nun die Stadt - doch die gesteht auch ein, dass es zu einem "formalen Wahlfehler" gekommen sei. In der aktuellen Situation hätte der Rat einen Wahltag bestimmen müssen. Das ist nicht geschehen.


Eine Verantwortung der zuständigen Gemeindewahlleitung verneint die Stadt Goslar in ihrer Antwort. Es gehöre schlicht nicht zu den Aufgaben der Wahlleitung, in der Wahlbekanntmachung auf die verlängerte Wahlzeit im Sinne des Paragrafen 80 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hinzuweisen.

Rechtlich wasserfest sei die verlängerte Amtszeit ebenfalls. Das Innenministerium schickte der Stadt Goslar offenbar dieselbe Stellungnahme, die auch regionalHeute.de erhalten hat. Erst am 29. September habe das Ratsbüro über den niedersächsischen Städtetag Kenntnis über die verlängerte Amtszeit Schwerdtners erhalten. Anschließend wurden der Erste Stadtrat Burkhard Siebert und Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk informiert. Eine rechtliche Bewertung beim Ministerium verlief einschlägig. Daraufhin seien Schwerdtner, die Fraktionsvorsitzenden und die Presse über den Sachverhalt informiert worden. Soweit liefert die Antwort der Verwaltung keine Verantwortlichen und eigentlich auch nichts Neues. Bis zur Frage Nummer 12.


Stadt gesteht formalen Wahlfehler ein


Dort wollten die Fraktionen wissen, was genau die Stadt veranlasst habe, die Kommunalwahlen und die Wahl für den Hauptverwaltungsbeamten auf denselben Tag zu legen. Die Antwort der Stadt: "Aufgrund der irrigen Annahme einer regulären Direktwahl (Anm. d. Red.: Eines Oberbürgermeisters/Einer Oberbürgermeisterin) ging die Verwaltung davon aus, dass die Direktwahl am vom Land festgelegten allgemeinen Kommunalwahltag am 12. September stattfinden müsse." Stattdessen hätte in Goslar aufgrund der besonderen Situation nach der Städtefusion aber ein anderer Paragraf gegriffen: "Danach hätte die Vertretung mittels Ratsbeschluss den Tag der allgemeinen Direktwahl bestimmen müssen. Der unterbliebene Beschluss zur Bestimmung des Wahltages stellt einen formalen Wahlfehler dar."

Es war ein heißer Wahlkampf zwischen Dr. Oliver Junk (CDU) und Herausfordererin Urte Schwerdtner (SPD), der selbst nach dem Sieg Schwerdtners noch keine Ruhe finden mag.
Es war ein heißer Wahlkampf zwischen Dr. Oliver Junk (CDU) und Herausfordererin Urte Schwerdtner (SPD), der selbst nach dem Sieg Schwerdtners noch keine Ruhe finden mag. Foto: regionalHeute.de



Wäre das Ergebnis ein anderes gewesen?


Die Verwaltung bezweifelt jedoch - auch unter Berufung auf das Innenministerium - dass der unterbliebene Ratsbeschluss zum Kommunalwahltag das Wahlergebnis beeinflusst hätte. Ohnehin hätte man als Verwaltung den 12. September vorgeschlagen, um einen zusätzlichen Wahltag zu vermeiden. "Eine Wiederholungswahl würde insoweit voraussetzen, dass der Rat der Stadt Goslar als zuständiges Wahlprüfungsorgan zu der Überzeugung gelangte, dass der fehlende Beschluss so schwerwiegend ist, dass bei einer einwandfreien Durchführung der Wahl ein wesentlich anderes Wahlergebnis zustande gekommen oder festgestellt worden wäre." Es müsste allerdings konkret begründet werden, dass sich bei anderem Handeln seitens der Verwaltung andere Mehrheiten ergeben hätten. "Allein die theoretische Möglichkeit genügt nicht", erklärt die Verwaltung unter Berufung auf verschiedene Gerichtsurteile.


Es kann Einspruch erhoben werden


Sowohl Fraktionen als auch Privatpersonen im entsprechenden Wahlgebiet können jetzt Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben. Dafür müsse begründet werden, dass die Wahl nicht gesetzeskonform war oder unzulässigerweise in ihrem Ergebnis beeinflusst wurde. Nach der Veröffentlichung des offiziellen Wahlergebnisses gilt es, eine Frist von zwei Wochen einzuhalten. Einzureichen ist der Widerspruch mit schriftlicher Begründung beim Wahlleiter.


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