Auffahrunfall unter Radfahrern - Wer hat Schuld?

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Bei einem Auffahrunfall ist nicht automatisch der Auffahrende schuld, gibt die Polizei zu bedenken. Symbolfoto: Rudolf Karliczek
Bei einem Auffahrunfall ist nicht automatisch der Auffahrende schuld, gibt die Polizei zu bedenken. Symbolfoto: Rudolf Karliczek | Foto: Rudolf Karliczek

Braunschweig. Am 15. November ereignete sich auf der Nordstraße ein Auffahrunfall unter Radfahrern: Ein vorausfahrender Fahrradfahrer wollte abbiegen, deshalb musste ein zweiter Mann stark abbremsen und kam zu Fall. Die Tatsache, dass gegen den vorausfahrenden Radler ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet, stieß unter vielen Lesern auf Unverständnis. Die Polizei äußert sich auf Anfrage von regionalHeute.de nun zu dieser Angelegenheit.


Vorab teilt die Polizei mit, dass sie nicht über die Schuldfrage urteile, sondern ermittele, was den Unfall herbeigeführt habe. Auf den ersten Blick scheint klar, dass der hintere Radfahrer, welcher sich durch den auf die starke Bremsung folgenden Sturz schwer verletzte, zu wenig Abstand eingehalten habe. Dieser sei damit aber nicht alleinverantwortlich für den Unfall.

"Die Aussage, dass der Auffahrende einen Unfall verursacht, trifft nur in Teilen zu. Der Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden, ist zwar so zu wählen, dass man stets noch rechtzeitig bremsen und anhalten kann, auch wenn ein unerwartetes Ereignis auftritt. Aber ebenso ist auch ein abbiegender Verkehrsteilnehmer dazu verpflichtet, sich vor dem Abbiegevorgang zu vergewissern, dass der nachfolgende Verkehr nicht gefährdet wird", so eine Sprecherin der Polizei Braunschweig. Komme es zu einem Unfall, müsse mindestens ein Beteiligter einen Fehler gemacht haben. "Dies beinhaltet, dass es auch mehrere Beteiligte sein können, die sich verkehrswidrig verhalten haben, sodass es zu einem Unfall kommt."

Wird nun aufgrund eines oder mehrerer Fehler im Straßenverkehr eine andere Person verletzt, werde immer ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Und da man nicht davon ausgehen könne, dass diese Verletzung gewollt oder sehenden Auges in Kauf genommen wurde, spreche man von Fahrlässigkeit.

Es wird nicht automatisch Anklage erhoben


"Wessen Verhalten im beschriebenen Sachverhalt tatsächlich ursächlich für die Verletzung war, sollen die polizeilichen Ermittlungen ergeben. Die Staatsanwaltschaft wird im Anschluss prüfen, ob überhaupt Anklage erhoben werden kann oder soll. Andernfalls wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt", so die Sprecherin abschließend.

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