Ausschuss berät über Anpassung der Kita-Gebühren

von Julia Seidel


Symbolfoto: Marc Angerstein/Pixabay
Symbolfoto: Marc Angerstein/Pixabay | Foto: Marc Angerstein/Pixabay

Wolfenbüttel. Die Mitglieder des städtischen Ausschusses für Jugend und Soziales kommen am 24. Januar zusammen, um über eine Anpassung der Gebühren von Krippe und Hort zu beraten. Dabei sollen die Gebührensätze für Mehrverdiener erhöht werden, wobei untere Gehaltsstufen mit einer Dezimierung ihrer bisherigen Kosten rechnen können.


Zusammen mit der Arbeitsgruppe "Kindertagesstätten" haben die Vertreter der Fraktionen und Gruppen im Rat der Stadt Wolfenbüttel, Vertretern der Fach- und der Finanzverwaltung, KiTa-Leitungen, Vertretern der freien Träger von Kindertagesstätten sowie dem Vorsitzenden des Stadtelternrates im Rahmen von insgesamt drei Sitzungen über eine Erneuerung und Anpassung der derzeit bestehenden Gebührensätze und Erstattungsleistungen im Bereich KiTa-Gebühren debattiert, schreibt die Stadtverwaltung in ihrer Beschlussvorlage.

Die ab August 2018 in Kraft getretene Befreiung der Kindergartengebühren wie auch die im Laufe der Jahre angestiegene Nachfrage nach einer Ganztagsbetreuung würden dafür sorgen, dass von den städtischen Aufwendungen für die bestehenden Kindertagesstätten von 25 Prozent durch Gebühren und Erstattungsleistungen von Elternseite nur noch 13 Prozent gedeckt werden. Die Anpassung von 15 Jahren verpasster Gebührenerhöhung müsse im Jahr 2019 nachgeholt werden. Außerdem sei es notwendig die Anzahl der KiTa-Plätze von derzeit 2070 in den nächsten drei Jahren auf 2320 zu erhöhen.

Auch die Verpflegungsgebühr ist betroffen


Eine Erweiterung der bisherigen Gebührentabelle steht dabei auf der Tagesordnung. Die Tabelle, die bisher sieben Stufen enthält und sich nach dem Jahresbruttoeinkommen der Eltern richtet, soll auf zwölf Stufen erhöht werden. Die Erhöhung richtet sich in diesem Punkt ausschließlich an die Einkommensstufen der Mehrverdiener. In den niedrigeren Gehaltsstufen wird eine Minderung der derzeitigen Gebühren angestrebt. Außerdem sollen Eltern von Kindern, die ein Geschwisterteil haben, das gebührenfrei betreut wird, zukünftig die einkommensadäquate Gebühr, ermäßigt um eine Gebührenstufe zahlen und nicht wie bisher von der Hälfte der Gebühren befreit werden. Ebenso müssten die Gebühren für Mittagessen und Sonderbetreuung angepasst werden.

So könnten sich die Gebühren im Detail ändern



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