Baden im Heidbergsee erlaubt

Dies berichtet die Stadt Braunschweig.

Heidbergsee.
Heidbergsee. | Foto: Robert Braumann

Braunschweig. Am Heidbergsee wird eine "Badestelle Heidbergsee" ausgewiesen. Das hat der Verwaltungsausschuss am Dienstag, 7. Juli, auf Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Am Bienroder Kiesteich bleibt es beim Badeverbot. Dies berichtet die Stadt Braunschweig.


Bislang wurde das Baden am Heidbergsee im Bereich des Strandes zwischen dem nördlichen und südlichen See geduldet und die Duldung mit dem Hinweis "Baden auf eigene Gefahr" kommuniziert. Der Fachbereich Stadtgrün und Sport beauftragte die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen (DGfdB) GmbH mit einem Gutachten, nachdem die Anforderungen für den Badebetrieb durch den Bundesgerichtshof 2017 erheblich verschärft worden waren. Die DGfdB empfahl den Betrieb als Badestelle.

Umsetzung in den nächsten Wochen


Diese Empfehlung setzt die Verwaltung nun in den nächsten Wochen um. Dazu wird die Beschilderung erweitert und um Übersichtstafeln ergänzt. Der Badeverbotsbereich wird mit Leinen oder Bojen kenntlich gemacht und eine Haus- und Badeordnung erstellt.
Zum Baden freigegeben wird der nördliche Seeteil, mit Ausnahme der Vegetationsbestände, und im südlichen Gewässer der im Besitz der Stadt befindliche Abschnitt. Aus Lärm- und Naturschutzgründen wird der Zutritt zum Gewässer ausschließlich an den derzeitigen Strandbereichen zwischen den Seeteilen am Heidbergstieg gestattet.

Bei einer Ausweisung als Badestelle ist keine Wasseraufsicht erforderlich. Zugleich sind damit Ausbauten wie ein Sprungturm, Stege und Rutschen ausgeschlossen. Wie bislang bleibt das Betreten des Strandes mit Hunden und das Baden mit ihnen zwischen dem 1. Mai und dem 30. September untersagt. Da es in der Vergangenheit Probleme mit Reiterinnen und Reitern gab, die ihre Pferde im See badeten, wird das Verbot auf alle Haus- und Nutztiere ausgeweitet.

Baden im Bienroder Kiesteich bleibt verboten


Am Bienroder Kiesteich bleibt es auch künftig beim Badeverbot. Einer Forderung des Stadtbezirksrats 112 Wabe-Schunter-Beberbach, die Schilder "Baden verboten" durch "Baden auf eigene Gefahr" zu ersetzen, wird die Verwaltung nicht folgen. Am Bienroder Kiesteich existiert ein erhebliches Gefahrenpotenzial unter der Wasseroberfläche durch Bunkerteile, Gerätschaften und Bauwerke des ehemaligen Kiesabbaus. Eine Duldung des Badebetriebs ("Baden auf eigene Gefahr") kommt aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht daher nicht infrage. Da die geschilderten besonderen Gefahrenpotenziale bekannt sind, muss nicht nur das Baden verboten, sondern vor diesen Gefahren ausdrücklich gewarnt werden. Entsprechende Schilder sollen ergänzt werden.

Grundsätzlich ist das Baden in allen in öffentlichen Anlagen befindlichen Gewässern in Braunschweig verboten (Paragraph 8 der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zum Schutz vor Lärm in der Stadt Braunschweig). Das gilt auch für die Oker und die mit ihr in Zusammenhang stehenden Gewässer.


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