BGE: Asse-Wasser darf in anderes Bergwerk umgeleitet werden


Das Asse-Wasser darf in das stillgelegte Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall umgeleitet werden. Symbolfoto: Marc Angerstein
Das Asse-Wasser darf in das stillgelegte Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall umgeleitet werden. Symbolfoto: Marc Angerstein | Foto: Marc Angerstein)

Wolfenbüttel. Wenn keine andere Entsorgungsoption zur Verfügung steht, darf künftig radiologisch unbedenkliches Salzwasser, das in der Schachtanlage Asse II aufgefangen wird, in das stillgelegte Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall bei Sehnde und Lehrte eingeleitet werden. Das teilt die Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH mit.


Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) habe die gleichlautenden Anträge der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) und des Bergwerksbetreibers K+S AG gebilligt. Die Option komme dann zum Tragen, wenn der aktuelle Verwertungsweg über einen Abnehmer aus der chemischen Industrie für das Zutrittswasser aus der Asse nicht zur Verfügung stehen sollte. Voraussetzung für die Einleitung der Salzlösung sei zudem, dass die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung für Tritium von 100 Becquerel pro Liter eingehalten werden. Für Cäsium 137 habe die BGE selbst einen niedrigen Wert von zehn Becquerel pro Liter beantragt.

Beginn frühestens im Herbst


Die Salzlösung aus der Schachtanlage Asse II sei bis Ende 2016 zur Flutung des Bergwerks Mariaglück bei Celle eingesetzt worden. Diese Flutung werde in diesem Jahr abgeschlossen. Mit der Einleitung von Salzlösung aus der Asse in das Bergwerk Bergmannssegen-Hugo/Friedrichshall könne frühestens im Herbst begonnen werden. Die dafür notwendigen Anlagen seien derzeit im Bau und würden frühestens im September zur Verfügung stehen. Sollte die BGE die Option nutzen müssen, werde sie einen geplanten Transport vorher beim LBEG und der Stadt Sehnde melden.

Verwaltung kann sich jederzeit überzeugen


Somit könne die Stadtverwaltung sich jederzeit selbst von der radiologischen Unbedenklichkeit der Zutrittslösung überzeugen, indem sie eigene Proben nimmt und bei einem von ihr selbst gewählten Labor untersuchen lässt. Die Kosten würden von der BGE getragen. Dies habe die BGE bereits im Vorfeld zugesichert. Ebenso hatte die BGE nach eigenen Angaben bereits in der Vergangenheit angeboten, dass die Städte Sehnde und Lehrte jederzeit Proben nehmen können. Die BGE wiederum messe die Salzlösung kontinuierlich und dokumentiere die Ergebnisse. Die Messergebnisse veröffentliche die BGE auf ihrer Internetseite. Den Bescheid des LBEG finde man im Lauf des Tages unter www.bge.de

Die BGE suche einen Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle und baut das Endlager Konrad für schwach- und mittelradioaktive Abfälle. Die BGE halte das Endlager Morsleben bis zur Stilllegung offen und plane die Rückholung der radioaktiven Abfälle aus der Schachtanlage Asse II. Die BGE ist eine bundeseigene Gesellschaft im Geschäftsbereich des Bundesumweltministeriums. Die Geschäftsführer sind Dr. Ewold Seeba (kommissarischer Vorsitzender), Prof. Dr. Hans-Albert Lennartz (kaufmännischer Geschäftsführer) und Dr. Thomas Lautsch (technischer Geschäftsführer).


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