2G-Option für viele Bereiche: Land kündigt neue Corona-Verordnung an

Neuer Leitindikator beim Stufensystem soll die Krankenhausbelegung werden. Die 50er-Inzidenz-Grenze bleibt aber erhalten.

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Symbolbild | Foto: pixabay

Niedersachsen. Im Rahmen seiner Regierungserklärung zur Corona-Lage hat Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil am heutigen Dienstag im Landtag eine neue Corona-Verordnung angekündigt. Demnach soll es dann für weite Bereiche des öffentlichen Lebens eine 2G-Option geben. Das heißt, gastronomische Betriebe oder kulturelle Einrichtungen können auf Maske und Mindestabstand verzichten, wenn nur Geimpfte und Genesene zugelassen werden. Außerdem soll das Stufensystem überarbeitet werden.


Bislang ist 2G bereits in Diskotheken und Clubs möglich. Hier habe man gute Erfahrungen gemacht, berichtete Stephan Weil. Diese Institutionen seien inzwischen keine Infektionstreiber mehr. Nun soll dies nach Inkrafttreten der neuen Verordnung auch in der Gastronomie, der Kultur, der Veranstaltungswirtschaft, dem Sport und bei vielen anderen Anbietern möglich sein. Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sollen auch ohne Impfung oder Genesung Zutritt bekommen, da sie regelmäßig über die Schule getestet werden.

Neuer Leitindikator beim Stufensystem


Neuer Leitindikator beim Stufensystem soll die Krankenhausbelegung werden. Für den Wechsel von einer Warnstufe in die nächsthöhere muss der entsprechende Leitwert beim Krankenhausindikator erreicht sein. Hinzukommen müsse dann ein weiterer Indikator – entweder die 7-Tages-Indzidenz der Neuinfektionen oder der der Covid-19-Erkrankten in den Intensivstationen. Dort müssten die jeweiligen bereits bekannten Schwellenwerte überschritten werden. Neben diesen Leitindikatoren werde auch die 50er-Inzidenzschwelle beibehalten, ab der 3G gelten soll.

Auch zur Ausgestaltung der Warnstufen 2 und 3 soll die neue Verordnung nun Details beinhalten. Schließungen sollen laut Weil auch im Falle hoher Infektionszahlen eine große Ausnahme bleiben. "Das liegt daran, dass die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für sich in Anspruch nehmen kann, weder für sich noch für andere ein Risiko zu sein. Deswegen ergibt es grundsätzlich auch keinen Sinn, Angebote ganz zu unterbinden", so der Ministerpräsident..


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