Alle Geschäfte öffnen - Was sich sonst am Montag ändert

Ab Montag gelten weitere Lockerungen der Corona-Krise.

von und Julia Seidel


Am Montag öffnen die Geschäfte wieder. Symbolbild.
Am Montag öffnen die Geschäfte wieder. Symbolbild. | Foto: Alexander Dontscheff

Region. Am morgigen Montag, den 11. Mai, tritt die nächste Stufe der Lockerungen des Corona-Lockdowns in Kraft. Niedersachsen hatte erst am Dienstag einen fünf-Stufen-Plan vorgestellt, dessen Ende für eine "neue Normalität" in der Corona-Krise stehen soll, so Ministerpräsident Stephan Weil. Spätestens seit der Bund-Länder-Konferenz am 6. Mai steht nun fest, worauf sich Niedersachsen ab Montag einstellen kann. regionalHeute.de fasst die wichtigsten Punkte der geänderten Verordnung zusammen.


Geschäfte ohne Grenzen


Am Montag entfällt die Verkaufsflächenbegrenzung auf 800 Quadratmeter, die bereits vielfach für Unmut gesorgt hatte. Geschäfte - egal welcher Größe - dürfen wieder vollständig öffnen, unabhängig von ihrer Branche. Die bislang geltenden Hygiene- und Abstandsregeln, sowie die Mundschutzpflicht sind jedoch weiterhin zu beachten.

Kosmetik- und Nagelstudios dürfen ebenfalls wieder Kunden empfangen. In zwei Wochen könnten dann weitere der "personennahen Dienstleistungen" wie Tattoo-Studios und Massagesalons folgen. Voraussetzung dafür sei, dass die Neuinfektionsrate und die Krankenhausbelegung weiterhin niedrig bleiben.

Restaurants empfangen wieder Gäste


Ein Familienessen in Restaurants, Cafés, Gaststätten und Biergärten ist grundsätzlich wieder möglich. Es dürfen jedoch nur 50 Prozent der Plätze eines Restaurants belegt werden. Die Tische müssen einen Mindestabstand von zwei Metern haben. Außerdem müssen Tische zwingend vorher reserviert werden. Ähnlich wie beim Friseur müssen die Restaurants die Kontaktdaten ihrer Gäste aufnehmen, um mögliche Infektionsketten im Nachhinein verfolgen zu können. Selbstbedienung und Buffets wird es vorerst nicht geben. Die nächste Lockerung solle dann am 25. Mai folgen. In welcher Form ist noch nicht genau definiert.

Die Servicekräfte sind verpflichtet einen Mundschutz zu tragen, nicht allerdings die Gäste am Tisch. Auch Gegenstände die von mehreren Gästen benutzt werden könnten sind nicht erlaubt. Dazu zählen zum Beispiel Speisekarten, Gewürzständer oder Flyer.

Treffen von Personen zweier Haushalte


Durfte man sich bisher lediglich mit einer weiteren Person treffen oder aber nur mit den Mitgliedern aus dem eigenen Haushalt soll dies ab Montag auch gelockert werden. Mit der Öffnung von Restaurants soll es wieder möglich sein sich mit Personen aus einem weiteren Haushalt treffen zu können. "Wir wollen damit ermöglichen, dass sich ein Paar mit einem anderen Paar im Restaurant treffen kann", erklärte Ministerpräsident Weil am vergangenen Mittwoch beispielhaft in einer Pressekonferenz. Eine Begrenzung der Personenanzahl ist derzeit nicht bekannt.

Private Feiern


Partys jeglicher Art seien weiterhin untersagt, wie das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitteilt. Ausnahmen würden für Hochzeiten und Beerdigungen gelten. Sie könnten im engsten Familien- und Freundeskreis begangen werden. Die Höchstgrenze liege in beiden Fällen nun bei 20 teilnehmenden Personen.

Notbetreuung wird fortgesetzt


Nach und nach soll die Betreuung in den Kitas wieder hochgefahren werden. Den Anfang macht der Montag. Ab dann werden schrittweise bis zu 13 Kinder im Ü-3 Bereich (halbe Gruppenstärke) aufgenommen werden können, wie es in einer Mitteilung des Kultusministeriums am Freitag hieß. In Notgruppen mit überwiegend Krippenkindern könnten bis zu acht Kinder betreut werden, in Hortgruppen bis zu zehn (ebenfalls halbe Gruppenstärke). Diese Gruppengrößen würden einer landesweiten Betreuungsquote bis 50 Prozent entsprechen.

Auch Tagespflegepersonen und Großtagespflegestellen könnten ab Montag bereits den Regelbetrieb aufnehmen mit fünf Kindern pro Tagesmutter. Ebenso könnten maximal fünf Kinder im Bereich der Großtagespflege einer Tagespflegeperson fest zugeordnet betreut werden.

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