Bruch in der AfD-Fraktion: "Fraktionsmitarbeiter wurden eingeschüchtert"

Die drei ausgetreten Abgeordneten - unter anderem der Braunschweiger Ratsherr Stefan Wirtz - erheben schwere Vorwürfe gegen zwei ihrer ehemaligen Kollegen. Diese wollten die Fraktion nur "unter einem bürgerlichen Deckblatt" weiterbetreiben.

Der Braunschweiger AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Wirtz. Archivbild
Der Braunschweiger AfD-Landtagsabgeordnete Stefan Wirtz. Archivbild | Foto: Werner Heise

Hannover. Am gestrigen Dienstag verkündeten drei Abgeordnete der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag ihren Austritt (regionalHeute.de berichtete). Unter ihnen der Braunschweiger Abgeordnete Stefan Wirtz. In einer gemeinsamen Stellungnahme werden weitere Hintergründe für den Austritt genannt und schwere Vorwürfe gegen zwei Mitglieder der bisherigen AfD-Fraktion erhoben.


"Bereits während und nach dem Landesparteitag der AfD Niedersachsen haben zwei Abgeordnete der Landtagsfraktion vehement auf Wahlergebnisse sowohl der Landesvorstandswahl, als auch der turnusgemäß erst im Oktober stattfindenden Fraktionsvorstandswahl Einfluss zu nehmen versucht. Dabei wurden bisher nachweislich zwei Fraktionsmitarbeiter eingeschüchtert", erklären die drei ausgetretenen Fraktionsmitglieder Stefan Wirtz, Dana Guth und Jens Ahrends. Ein Abgeordneter sei genötigt worden, seine Stimme bei der anstehenden Fraktionsvorstandswahl einem dem Landesvorstand verbundenen Abgeordneten zuzusichern, ansonsten hätte er mit persönlichen Nachteilen zu rechnen. "Die sichtlich überraschte Abgeordnetenrunde nahm heute (Dienstag - Anmerkung der Redaktion) in der Aussprache entsprechende Einlassungen der Beteiligten zur Kenntnis, die die Geschehnisse widerspruchsfrei bestätigen", heißt es in der Stellungnahme.

"Alle roten Linien deutlich überschritten"


Im Sinne eines fairen, wertschätzenden und demokratischen Miteinanders seien damit alle roten Linien einer weiterhin konstruktiven Zusammenarbeit deutlich überschritten gewesen. Die betreffenden Abgeordneten seien aber weder zum eigenständigen Fraktionsaustritt gewillt gewesen, noch habe sich in der sichtlich konsternierten Fraktion eine Mehrheit für die Einleitung eines Ausschlussverfahrens gegen die beiden gefunden. "Stattdessen wurden auch schon in der Vergangenheit gemachte Ansichten wiederholt, die Fraktion nur unter einem bürgerlichen Deckblatt weiterbetreiben zu wollen", kritisieren die drei Abgeordneten.

"Die Vorgänge sind einer Rechtsstaatspartei unwürdig"


Diese Lage sei am Ende der Debatte jedem Teilnehmer absolut klar gewesen, ein Lösungsweg nicht in Sicht und die Bedeutung von Terminen oder anderen Details zu diesem Zeitpunkt völlig nebensächlich. Zum Kern der AfD gehöre der unbedingte Mut zur Wahrheit. Fehle dieser, könne die AfD nicht sein. Solche Vorgänge seien einer Rechtsstaatspartei unwürdig.

Für die Konstituierung der fortgesetzten AfD-Fraktion im Landtag werden sieben Abgeordnete benötigt. Es liegt in der Verantwortung jedes Einzelnen, gemeinsam mit allen Kooperationswilligen Probleme zu lösen und möglichst nahtlos die erfolgreiche Parlamentsarbeit mit größtenteils übernommenen und damit optimalem Mitarbeiterstab fortzuführen."


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