Corona-Lage: Prozess gegen Winterkorn und Co. um zwei Monate verschoben

Insgesamt sind mehr als 130 Verhandlungstermine im Zeitraum bis Mitte April 2023 anberaumt.

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Symbolbild | Foto: Anke Donner

Braunschweig. In dem sogenannten NOx-Strafverfahren gegen fünf – teilweise ehemalige – Mitarbeiter der Volkswagen AG, darunter der ehemalige Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. Winterkorn, hat die Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichtes Braunschweig die Termine der Hauptverhandlung aufgehoben, die am 25. Februar beginnen sollte. Zugleich sind neue Termine zur Hauptverhandlung bestimmt worden. Diese soll nunmehr am 20. April, 9:30 Uhr beginnen und entsprechend der bisherigen Planungen im Großen Saal der Stadthalle Braunschweig stattfinden. Insgesamt sind mehr als 130 Verhandlungstermine im Zeitraum bis Mitte April 2023 anberaumt. Das berichtet das Landgericht in einer Pressemitteilung.


Die Verlegung der Hauptverhandlung erfolgt mit Blick auf die aktuelle Situation der COVID-19- Pandemie. „Zwar ist die bevorstehende Hauptverhandlung von den Maßnahmen nicht direkt betroffen, die von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder am 19. Januar zur Senkung der Infektionszahlen beschlossen worden sind. Aus Sicht der Kammer bringen diese Beschlüsse gleichwohl eine Bewertung zum Ausdruck, die die Verlegung des Beginns der Hauptverhandlung auf einen Zeitpunkt im Frühjahr als sachgerecht erscheinen lässt,“ so Dr. Stefan Bauer-Schade, Pressesprecher des Landgerichts Braunschweig.


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