Erweiterte Testpflicht und kostenpflichtige Tests für Nicht-Geimpfte ab Herbst

Ab Oktober sollen die kostenlosen Coronatests für Nicht-Geimpfte wegfallen.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Rudolf Karliczek

Region. Bundeskanzlerin Angela Merkel traf sich am heutigen Dienstag mit den Länderchefs zu einem weiteren Corona-Gipfel. Nach vierstündiger Beratung standen die neuen Regeln und Maßnahmen fest. Laut Beschluss soll es zukünftig bei einer Inzidenz ab 35 eine Testpflicht für Veranstaltungen im Innenbereich geben. Zudem fallen ab Oktober die Gratis-Coronatests weg.


Wie sich schon im Vorfeld zum Corona-Gipfel abzeichnete, soll ab Herbst der kostenlose Coronatest wegfallen. Einzig die Testungen, die durch den Arbeitgeber angeboten werden, bleiben kostenlos. Alle anderen müssen, wenn sie einen negativen Test vorweisen müssen, in die eigene Tasche greifen. Und das ist jetzt besonders bitter. Denn wie Bund und Länder ebenfalls am heutigen Dienstag beschlossen haben, dürfen nur Getestete, Genesene oder Geimpfte an Veranstaltungen im Innenbereich teilnehmen - dies gilt ab einer Inzidenz von 35. Das bedeutet: jeder Besuch im Pflegeheim, Krankenaus, Restaurant, Kino oder in der Kirche ist nur noch mit einem negativem Test möglich - oder gegen die Vorlage eines Impf-oder Genesenennachweises.

Wie Krisenstabsleiter Heiger Scholz im Rahmen der niedersächsischen Corona-Pressekonferenz am Vormittag mitteilte, wird die Bundesregierung die Corona-Notlage bis zum Ende des Jahres verlängern. Dies muss jedoch noch vom Bundestag abgesegnet werden. Keine Einigung konnte offenbar bezüglich eines neuen Stufensystems bei den Inzidenzwerten erzielt werden.

Das sind die Beschlüsse im Detail


- Das Tragen medizinischer Schutzmasken im Einzelhandel und im öffentlichen Personenverkehr bleibt bestehen.
- Der Bund wird das Angebot kostenloser Bürgertests für alle mit Wirkung vom 11. Oktober beenden. Für Personen, die nicht geimpft werden können und für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt (insbesondere Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren), wird es weiterhin die Möglichkeit zum kostenlosen Antigen-Schnelltest geben.
- Die Überbrückungshilfen sollen verlängert werden und der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert werden
- Die epidemische Lage von nationaler Tragweite soll über den 11. September 2021 hinaus erklärt werden. Hierzu ist aber die Zustimmung des Bundestag notwendig

Testpflicht für Nicht-Geimpfte


Tests sollen Voraussetzung sein für den Zugang zu Krankenhäusern, Alten-und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und zur Innengastronomie. Ebenfalls muss ein Negativ-Test bei der Teilnahme an Veranstaltungen und Festen wie Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen in Innenräumen vorgelegt werden. Auch bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie Friseur, Kosmetik oder anderer Körperpflege braucht der Besucher/ Kunde einen negativen Testnachweis. Gleiches gilt für Sport im Innenbereich wie Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen. Bei den Beherbergungen ist ein Test bei Anreise und zwei Mal pro Woche während des Aufenthalts notwendig.

Die 3G-Regel - also der Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen - gilt ab einer Inzidenz von mehr als 35, liegt sie darunter, können Kommunen und Länder selber über weitere Maßnahmen und Regelungen entscheiden. Durch die entsprechende Verordnungen soll die Testpflicht spätestens ab dem 23. August in Kraft treten.

Hygienekonzept für Superspreading Events


Großveranstaltungen, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Feiern, Bars und Clubs seien die Bereiche, die mit einem besonders hohen Risiko für Mehrfachansteckungen verbunden seien. Dieses Risiko steige noch einmal erheblich, wenn von den Teilnehmern nicht während des gesamten Verlaufs feste Sitzplätze mit entsprechenden Abständen eingenommen werden, heißt es in der Beschlussvorlage. In Innenräumen spiele der Luftaustausch, etwa durch raumlufttechnische Anlagen, eine erhebliche Rolle. Daher sollen für diese Bereiche Hygienekonzepte vorgelegt werden, die alle diese Aspekte berücksichtigen. Die Länder und Kommunen sollen jedoch weitere Einschränkungen verhängen können wo dies erforderlich ist. Über die 3G-Regelung hinaus darf es bei Sportgroßveranstaltungen von mehr als 5.000 Zuschauern die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegen, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauern.

Keine Quarantänepflicht bei abgeschlossener Immunisierung


Weiter hat das RKI seine Empfehlungen zurQuarantäne von Kontaktpersonen dahingehend angepasst, dass für symptomlose enge Kontaktpersonen mit einer vollständig abgeschlossenen Immunisierung eine Quarantänepflicht grundsätzlich nicht mehr erforderlich ist. Geimpfte und Genesene sind auch von der Quarantänepflicht bei der Rückreise nach Deutschland aus einem Hochrisikogebiet ausgenommen.


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