Europäischer Gerichtshof hält Vergewaltigungsurteil gegen Christian B. für rechtens

Gegen den Verdächtigen im Fall "Maddie" wird zudem wegen einer weiteren Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs einer Zehnjährigen ermittelt.

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Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg.
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. | Foto: pixabay

Braunschweig. Christian B., der von der Staatsanwaltschaft Braunschweig verdächtigt wird, die seit 2007 als vermisst geltende Madeleine "Maddie" McCann getötet zu haben, muss wohl noch eine Weile im Gefängnis bleiben. Der 43-Jährige, der derzeit wegen eines Drogendeliktes in Kiel in Haft sitzt, wurde im Dezember vergangenen Jahres vom Landgericht Braunschweig zu einer siebenjährigen Haftstrafe wegen Vergewaltigung verurteilt. Wie der NDR berichtet, hat der Europäische Gerichtshof am heutigen Donnerstag entschieden, dass das Urteil bestehen bleiben könne. Zudem bestätigt die Staatsanwaltschaft Braunschweig, dass gegen Christian B. in zwei weiteren Fällen ermittelt werde.


Der Anwalt von Christian B. hatte das Vergewaltigungsurteil wegen eines angeblichen formellen Fehlers angefochten. Seine Auslieferung aus Portugal sei seinerzeit aufgrund eines anderen Delikts erfolgt. Das EU-Recht sehe aber vor, dass man dann nicht wegen einer anderen Straftat verurteilt werden könne. Der Europäische Gerichtshof folgte allerdings der Ansicht des Rechtsgutachtens des Generalanwalts beim Europäischen Gerichtshof. Demnach sei die genannte Auslieferungsregelung für diesen Fall nicht anzuwenden, da Christian B. Deutschland zwischenzeitlich wieder freiwillig verlassen habe und erst über einen neuen Europäischen Haftbefehl zurück nach Deutschland gekommen sei. Letzterer sei von Behörden in Italien vollstreckt worden, die auch zugestimmt hätten, dass der Verdächtige wegen der Vergewaltigung verfolgt und verurteilt werde.

Zwei weitere Verfahren


Wäre der Europäische Gerichtshof zu einem anderen Urteil gekommen, hätte Christian B. schon bald auf freiem Fuß sein können. Die Haftstrafe in Kiel ist demnächst verbüßt, ein Antrag auf vorzeitige Haftentlassung wurde eingereicht. So aber kann die Staatsanwaltschaft mit dem Bewusstsein weiter ermitteln, genau zu wissen, wo sich der Verdächtige aufhält. Und wie die Staatsanwaltschaft auf Anfrage berichtet, gibt es neben dem Fall "Maddie" noch zwei weitere Verfahren gegen den 43-Jährigen.

"Ich kann Ihnen bestätigen, dass wir inzwischen gegen den Beschuldigten auch wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer jungen, irischen Frau im Jahre 2004 an der Algarve ermitteln", erklärt Erster Staatsanwalt Christian Wolters. Insoweit komme nach bisheriger Prüfung eine Tatbegehung durch den Beschuldigten des Maddie-Verfahrens in Betracht. Das Opfer habe die Tat bereits 2004 unmittelbar nach der Tat in Portugal angezeigt. "Nachdem Anfang Juni 2020 Bilder Christian B.‘s in den Medien aufgetaucht sind, hat sich das Opfer gemeldet, weil es auf den Bildern ihren Peiniger erkannt haben will. Daraufhin wurde hier Ende Juni 2020 ein Ermittlungsverfahren eingeleitet", so Wolters.

Missbrauch einer Zehnjährigen


Bereits seit 2019 laufen Ermittlungen gegen Christian B. auch wegen des sexuellen Missbrauchs eines damals zehnjährigen deutschen Mädchens im April 2007 an der Algarve. "Hier wird ihm vorgeworfen, vor dem Mädchen masturbiert zu haben", so der Pressesprecher.


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