Falsche, uneidliche Aussage: Weitere Anklage gegen Winterkorn zugelassen

Das Gesetz droht für den Fall einer Verurteilung wegen falscher uneidlicher Aussage einen Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe an.

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Braunschweig. Das Landgericht Braunschweig eröffnet die Hauptverhandlung gegen Prof. Dr. Winterkorn wegen des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage. Wie das Landgericht am Montag mitteilte, droht dem ehemaligen VW-Vorstandsvorsitzenden Winterkorn wegen falscher uneidlicher Aussage eine Freiheitsstrafe zwischen drei Monaten bis zu fünf Jahren.


Die 6. Große Strafkammer habe laut Landgericht am 2. September die Anklage der Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn vom 15. April wegen falscher uneidlicher Aussage zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft Berlin wirft dem Angeklagten vor, vor einem Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages am 19. Januar 2017 uneidlich falsch ausgesagt zu haben, nicht vor , beziehungsweise erst im September 2015 davon Kenntnis erlangt zu haben, dass Dieselfahrzeugen der Marke des Volkswagen Konzerns Abschalteinrichtungen verbaut worden wären. Tatsächlich sei der Angeklagte bereits im Mai 2015 darüber informiert worden, dass die Motorsteuerungssoftware bestimmter im nordamerikanischen Markt vertriebener Dieselfahrzeuge mit einer Funktion zur Prüfstanserkennung ausgestattet gewesen sei, die dazu gedient habe, die Abgaswerte im Testbetrieb zu manipulieren. Der Vorwurf der falschen uneidlichen Aussage wird gemeinsam mit dem Vorwurf des bandenmäßigen Betrugs und anderer Straftaten verhandelt werden. Im Rahmen der Hauptverhandlung wird das Gericht zu klären haben, ob diese Vorwürfe zutreffen oder nicht. Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

Zum Hintergrund:


Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn Anklage wegen des Vorwurfs der falschen uneidlichen Aussage zu dem Landgericht Berlin erhoben. Das Landgericht Berlin hatte über die Eröffnung der Hauptverhandlung nicht entschieden, sondern das Verfahren dem Landgericht Braunschweig zur Übernahme vorgelegt. Die 6. Große Strafkammer hatte die Übernahme des Verfahrens abgelehnt. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 31. August das bei dem Landgericht Berlin geführte Verfahren zu dem bei dem Landgericht Braunschweig geführten Verfahren verbunden. Für die Entscheidung über die Zulassung der Anklage war daher nunmehr die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Braunschweig zuständig.


Bereits vor dem Beschluss des Bundesgerichtshofes hatte die 6. Große Strafkammer allen Beteiligten des Verfahrens Ende August 2021 mitgeteilt, dass sie die Abtrennung des Verfahrens gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn aus gesundheitlichen Gründen erwäge, und insoweit rechtliches Gehör gewährt. Eine diesbezügliche Entscheidung ist bislang nicht ergangen. Sollte das Verfahren gegen den Angeklagten Prof. Dr. Winterkorn abgetrennt werden, wäre hiervon auch das durch den Bundesgerichtshof hinzuverbundene und nunmehr durch die Kammer eröffnete Verfahren wegen falscher uneidlicher Aussage mitumfasst.


Das Gesetz droht für den Fall einer Verurteilung wegen falscher uneidlicher Aussage einen Strafrahmen von drei Monaten bis fünf Jahren Freiheitsstrafe an.


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