Maskenpflicht im Unterricht bleibt nach den Herbstferien zunächst bestehen

Lockerungen für weitere Jahrgänge soll es frühestens mit der neuen Corona-Verordnung am 10. November geben.

Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Niedersachsen. Im Nachgang zur Corona-Pressekonferenz der Landesregierung am gestrigen Dienstag stellt das Niedersächsische Kultusministerium in einer Pressemitteilung klar, dass die Maskenpflicht im Unterricht - mit den bereiis bestehenden Ausnahmen - auch nach den Herbstferien zunächst weiter gelten werde.



Nach den Herbstferien werde man mit Blick auf Reiserückkehrende und das Freizeitverhalten in den Ferien noch einmal sehr vorsichtig sein müssen, heißt es aus Hannover. Geplant sei, dass sich Schülerinnen und Schüler in der Woche nach den Ferien täglich testen (zu Hause mit einem Selbsttest). Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht bleibe zunächst bestehen. Ausgenommen davon bleiben wie bisher die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 1 und 2. Diese dürfen ihre Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abnehmen.

Neue Verordnung im November


Zugleich erlaube das aktuelle Infektionsgeschehen, auch über Lockerungen im schulischen Bereich nachzudenken und die nächsten Schritte zu planen. Sollte sich die positive Tendenz nicht wieder umkehren, würden mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung am 10. November weitere Schuljahrgänge auf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung am Sitzplatz verzichten können. Denkbar sei dies zunächst für die 3. Und 4. Klassen. "Hier schrittweise vorzugehen und dabei die Entwicklung der Infektionszahlen genau im Auge zu behalten, hat sich bewährt", so das Kultusministerium.


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