Nach Gerichtsurteil: So hat das Land die neuen Kontaktbeschränkungen geregelt

Bei den privaten Zusammenkünften musste für Niedersachsen eine neuer Regelung her.

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Symbolbild
Symbolbild | Foto: pixabay

Hannover. Im Rahmen des Bund-Länder-Gipfels in der vergangenen Woche wurde an den grundlegenden Kontaktbeschränkungen nichts geändert. Das heißt, sowohl im öffentlichen Raum als auch im Privaten dürfen sich bei einer Inzidenz bis 35 zehn Menschen aus drei Haushalten treffen. Bei einem Inzidenz-Wert über 100 dürfen sich die Personen eines Haushalts mit einer weiteren treffen. Doch was ist mit dem Bereich dazwischen? Hier war das Land Niedersachsen nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichtes zum Handeln gezwungen.


Bundesweit hieß es am Dienstag, dass bei einer Inzidenz von unter 100 aber über 35 weiterhin gelte, dass sich fünf Personen aus zwei Haushalten treffen dürfen. Doch eben dies hatte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in Niedersachsen gekippt. Die Regelung wurde lebensfremd und widersprüchlich eingestuft, da sie Haushalte, in denen bereits fünf Erwachsene (oder Kinder über 14 Jahren) lebten, nicht berücksichtige. Für diese wäre es sogar eine Verschlechterung zu der Ein-Haushalt-plus-eine-Person-Regelung bei einem höheren Inzidenzwert.

Die Regel im Überblick.
Die Regel im Überblick. Foto: Land Niedersachsen


Da das Gericht der Beschränkung auf zwei Haushalte aber nicht generell widersprochen hat, sieht die neue Regelung in Niedersachsen folgendermaßen aus. Bei einem Inzidenz-Wert zwischen 35 und 100 dürfen sich die Personen aus einem Haushalt mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Haushalt treffen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht.


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