Neue Landesverordnung soll Pflegeheime schützen

Die neue Landesverordnung erhöht den Schutz in Pflegeheimen, sagt der AWO-Bezirksverband Braunschweig. In den Einrichtungen der AWO herrscht noch immer ein hohes Infektionsgeschehen.

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Archiv-/Symbolfoto | Foto: aktuell24(KR)

Region. „Die neue Niedersächsische Corona-Verordnung wird in Teilen den Schutz der Bewohner in den Wohn- und Pflegeheimen noch weiter verbessern“, ist sich Vorstandsvorsitzende des AWO-Bezirksverbandes Braunschweig Rifat Fersahoglu-Weber sicher. Er mahnt allerdings zugleich: „Wir haben erlebt, welche tragischen Auswirkungen der Virus haben kann. Um alle Schutzmaßnahmen umsetzen zu können benötigen wir Hilfe von Freiwilligen oder die Amtshilfe der Bundeswehr, damit wir die Pflegekräfte nicht überlasten.“ In den Einrichtungen der AWO herrscht noch immer ein hohes Infektionsgeschehen.


Der AWO-Bezirksverband Braunschweig betreibt insgesamt elf Wohn- und Pflegeheime mit knapp 1.500 Pflegeplatzen in der Region zwischen Harz und Heide. „Der Virus hat uns in mehreren unserer Häuser in den vergangenen 10 Monaten gezeigt welche Gefahr von ihm ausgeht. Der Viruseintrag und die Verbreitung geschieht quasi unsichtbar und hat für Bewohner als auch Mitarbeiter fatale Folgen“, sagt Fersahoglu-Weber.

Derzeitig gebe es in drei AWO-Wohn-und Pflegeheimen ein Ausbruchsgeschehen. In einer Braunschweiger Einrichtung sind inzwischen 35 Bewohner und Mitarbeitende genesen. Derzeitig noch 12 Bewohner und 6 Mitarbeiter infiziert. Zwei Bewohner sind im Verlauf des Infektionsgeschehens verstorben. Im AWO-Wohn- und Pflegeheim Helmstedt sind 15 Bewohner und Mitarbeiter nach einer Infektion wieder genesen. Derzeitig sind noch 19 Bewohner und 12 Mitarbeitende infiziert. In Verbindung mit dem Corona-Virus sind 12 Menschen verstorben. Im AWO-Wohn- und Pflegeheim Königslutter hatten sich in den vergangenen Wochen 75 Bewohner und 33 Mitarbeitende mit dem Corona-Virus infiziert. Hiervon gelten 31 Senioren und 14 Mitarbeiter als genesen. 15 Bewohner sind im Verlauf des Ausbruchsgeschehens verstorben. „Das Ausbruchsgeschehen in Königslutter hat uns zu der Maßnahme bewogen 28 Bewohner in andere Einrichtungen vorübergehend zu verlegen, um die pflegerische Versorgung im Haus weiterhin sicherzustellen. Fünf Bewohner wurden aktuell zurückverlegt, da sie im Rahmen der Aufhebung der Quarantäne positiv auf Corona getestet wurden“, beschreibt Rifat Fersahoglu-Weber. Mit dieser Maßnahme soll die Ausbreitung in den gastgebenden Häusern vermieden werden.

29 Todsefälle


„Diese Zahlen zeigen die fatalen Auswirkungen, die das Virus in Pflegeeinrichtungen trotz verschärfter und zertifizierter Hygienestandards anrichten kann. Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen der verstorbenen Bewohner. Ein besonderer Dank gilt den Mitarbeitern in allen Arbeitsbereichen der Wohn- und Pflegeheime, die inzwischen seit Monaten überdurchschnittliche Leistungen erbringen und körperlich und psychisch mit enormen Belastungen umgehen müssen“, sagt Rifat Fersahoglu-Weber. „Die Kolleginnen und Kollegen wollen immer für die Bewohnerinnen und Bewohner da sein und gehen dabei an ihre Leistungsgrenze.“

Schnelltests für Mitarbeiter


Die neue Corona-Verordnung legt fest, das alle Mitarbeiter zukünftig vor jedem Dienstbeginn mit einem Schnelltest auf das Corona-Virus getestet werden müssen. Bisher war dies zwei Mal pro Woche der Fall. „Diese Maßnahme macht Sinn und erhöht weiter die Sicherheit“, sagt Fersahoglu-Weber und führt aus: „Die Umsetzung ist mit eigenem Personal nicht auf Dauer umsetzbar. Die Kollegen sind jetzt schon an der Belastungsgrenze und die nicht ausreichende Personalausstattung lässt dies nicht zu. Wir werden die Möglichkeit des Amtshilfeersuchens bei der Bundeswehr nutzen, damit diese Maßnahmen umgesetzt werden können. Bedauerlich finden wir, dass die tägliche Testpflicht nicht auf die Besucher der Wohn- und Pflegeheime ausgeweitet wurde.“ Besucher können einen bis zu 72 Stunden alten negativen Schnelltest vorlegen und erhalten Zutritt. „Dies ist unverständlich und reduziert ein mögliches Infektionsrisiko durch diese Personengruppen nicht“, sagt Fersahoglu-Weber.


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