Regionalverband legt überarbeiteten Entwurf zur Windenergienutzung vor

1.000 Meter Siedlungsabstand sollen Wohngebiete schützen. Die konzeptionellen Grundlagen bleiben unberührt.

Der Entwurf zur Windenergienutzung wurde überarbeitet. Symbolbild
Der Entwurf zur Windenergienutzung wurde überarbeitet. Symbolbild | Foto: Alexander Panknin

Braunschweig. Der Regionalverband Großraum Braunschweig legt seine Windenergieplanung erneut dem Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) zur Genehmigung vor, ein knappes Jahr nach dem Satzungsbeschluss durch die Verbandsversammlung. Diese stimmte am Donnerstagabend mehrheitlich den Änderungen in den Unterlagen zu. Dazu waren die Politiker zu einer Sondersitzung im Braunschweiger Rathaus zusammengekommen. Das teilt der Regionalverband in einer Pressemitteilung mit.


Das ArL hatte im Anhörungsverfahren gefordert, den Methodenband zu schärfen. Darin werden die harten und weichen Tabubereiche zum Schutz von Siedlungsflächen definiert. Die erfolgte Trennung der beiden Kriterien sollte präziser erläutert werden. Mit den Änderungen ist eindeutig nachvollziehbar, wie die Siedlungsabstände planerisch hergeleitet wurden. Mit 1.000 Meter Siedlungsabstand zu Wohngebieten hat der Regionalverband bewusst einen angemessenen Vorsorgeabstand zum Schutz der Wohnsiedlungen festgelegt.

Zur Vorgeschichte:


Seit 18. März 2019 lag dem ArL der Antrag zur Genehmigung der „1. Änderung des RROP 2008“ vor. Hierin geht es ausschließlich um die Festlegung von Vorranggebieten für die Windenergie. Im Zuge der Prüfung der Planunterlagen warf das ArL Fragen auf, die zu einer Überarbeitung der Unterlagen führten. Beide Seiten vereinbarten mehrfach eine Verlängerung der Genehmigungsfrist (aktuell bis Ende März 2020).

Die Verwaltung des Regionalverbandes hat – in enger Abstimmung mit dem ArL und einem Rechtsbeistand – die Unterlagen angepasst. Inhaltlich wurden einige Kapitel des Methodenbandes klargestellt und präzisiert. Auch der Umweltbericht wurde entsprechend aktualisiert. Darüber hinaus hat die Verwaltung die komplette Abwägungsunterlage aus rund 7.000 Seiten an die Formulierungen im Methodenband angepasst.

Keine Änderungen an der Satzung


Wichtig sei, dass es keine Änderungen an der von der Verbandsversammlung im vorigen Jahr beschlossenen Satzung gebe. Zudem entfalte der aktualisierte Methodenband keine Rechtskraft, verdeutlicht Verbandsdirektor Hennig Brandes. „Unsere konzeptionellen Grundlagen bleiben unberührt und – und das ist das wichtigste – die gesamte Flächenkulisse der Vorranggebiete zur Windenergienutzung und auch die Zuschnitte der Gebiete verändern sich nicht.“ Aus rechtlichen Gründen habe die Verbandsverwaltung die angepassten Planunterlagen der Verbandsversammlung abschließend noch einmal vorgelegt, damit diese Fassung per Beschluss bestätigt werde.


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