Verdacht der Marktmanipulation: Verfahren gegen Winterkorn eingestellt

Der Prozess im sogenannten NOx-Verfahren soll Ende Februar beginnen. Hier muss sich Winterkorn wegen Betrugs verantworten.

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Braunschweig/Wolfsburg. Das Verfahren gegen den Ex-VW Chef Martin Winterkorn wegen des Verdachts der Marktmanipulation wird vorläufig eingestellt. Dies berichtet das Landgericht Braunschweig am Freitag. Grund für die Einstellung sei, dass die zu erwartende Strafe im Manipulations-Verdacht geringer ausfalle, als die des Betrugsverdachts im Abgas-Skandal.


Mit Beschluss vom 14. Januar habe die 16. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Braunschweig das Strafverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Wertpapierhandelsgesetz gegen den ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Volkswagen AG, Prof. Dr. Martin Winterkorn, auf den Antrag der Staatsanwaltschaft Braunschweig vorläufig eingestellt. Eine Einstellung des Strafverfahrens nach Erhebung der öffentlichen Anklage komme in Betracht, wenn die zu erwartende Strafe im Hinblick auf die Straferwartung wegen einer anderen Tat nicht beträchtlich ins Gewicht fällt. Davon gehe die Wirtschaftsstrafkammer aus, weil die Straferwartung im sogenannten NOx-Verfahren, in dem Prof. Dr. Martin Winterkorn ebenfalls angeklagt ist, deutlich höher sei, als in dem Verfahren wegen Marktmanipulation und im Falle einer Verurteilung in beiden Verfahren eine Gesamtstrafe zu bilden wäre. Dabei würde die Verurteilung wegen der Marktmanipulation nicht zu einer wesentlichen Erhöhung der Gesamtstrafe führen.

Nachdem die 6. Wirtschaftsstrafkammer in dem Eröffnungsbeschluss des NOx-Verfahrens im September des vergangenen Jahres unter anderem gegen den Angeklagten Prof. Dr. Martin Winterkorn einen hinreichenden Tatverdacht wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs angenommen hat, beträgt der Strafrahmen hier mindestens 1 Jahr bis zu 10 Jahren Freiheitsstrafe. Der Straftatbestand der Marktmanipulation werde dagegen mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft.

Die Anklage wegen des Verdachts der Marktmanipulation richtete sich ursprünglich gegen drei Angeschuldigte. Während die Kammer im September 2020 die Anklage gegen Prof. Dr. Martin Winterkorn zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet habe, sei das Verfahren gegen die vormals Mitangeschuldigten, den Aufsichtsratsvorsitzenden Hans Dieter Pötsch und den Vorstandsvorsitzenden Dr. Herbert Diess der Volkswagen AG, im Mai 2020 gegen Zahlung von jeweils 4,5 Millionen Euro an die Staatskasse eingestellt worden.

Voraussichtlicher Prozessbeginn im NOx-Verfahren soll am 25. Februar 2021 sein.


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