"Weihnachtsruhe": Das müssen sie wissen

Nach Inkrafttreten der Weihnachtsruhe folgt eine weitere Verschärfung der Kontaktbeschränkungen. Das Land Niedersachsen setzt damit den Beschluss aus der Ministerpräsidentenkonferenz am Dienstag um.

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Symbolbild.
Symbolbild. | Foto: Pixabay

Region. Nach der gerichtlichen Bestätigung der Weihnachtsruhe hat sich die Konferenz der Regierungschefs in Bund und Ländern am Dienstag auf schärfere Kontaktbeschränkungen geeinigt. Ministerpräsident Stephan Weil bestätigte eine Begrenzung von Treffen auf nur noch zehn Personen. Diese Regelung tritt - zusätzlich zur bereits verordneten Weihnachtsruhe - am 27. Dezember in Kraft, wie die Staatskanzlei am Donnerstag meldet. "Überregionale Großveranstaltungen" sollen darüber hinaus ab diesem Datum wieder ohne Zuschauer stattfinden. Die Weihnachtsruhe soll am 15. Januar enden.


In Niedersachsen gilt mit der beschlossenen Weihnachtsruhe demnach ein abgestuftes Vorgehen. Seit Dienstag gilt eine allgemeine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Innenbereichen wie dem gesamten Einzelhandel, sowie Bussen und Bahnen. Ab dem 24. Dezember tritt die Weihnachtsruhe in Kraft. Diese wird ab dem 27. Dezember mit den Beschlüssen aus der MPK verschärft und bleibt bis zum 15. Januar in Kraft. Kontakte werden vom 24. bis zum 26. Dezember auf Treffen von 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen beschränkt. Dabei müssen Kontaktdaten erfasst und eine FFP2-Maske getragen werden. Sobald dabei mehr als zehn Personen zusammenkommen, gilt die 2G+-Regel, es dürfen also nur noch Geimpfte und Genesene Personen mit einem tagesaktuellen Schnelltest teilnehmen. Aktuell, also in Warnstufe 2, liegt die Grenze für 2G+ bei 15. Die Testung, auch vor Familienfeiern zu Weihnachten, werde laut Weil von der Landesregierung "ausdrücklich empfohlen".

Ab dem 27. Dezember greifen dann die Verschärfungen aus den Beschlüssen der MPK. Für Niedersachsen bedeutet das vor allem, dass sich nur noch zehn Geimpfte und Genesene Personen treffen dürfen. Für Menschen ohne Impfschutz gelten schärfere Kontaktbeschränkungen.

Diese Ausnahmen gelten allgemein:
• Kinder und Jugendliche bis einschließlich 14 Jahre sind von den Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte ausgenommen, gleichwohl zählen sie in die maximale Gruppengröße von 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen zwischen dem 24. und dem 27. Dezember
• Von der maximalen Gruppengröße von bis zu zehn Personen ab dem 27. Dezember sind Jugendliche bis 14 Jahre wieder ausgenommen
• Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind von den Testpflichten ausgenommen - außer in Clubs, Bars und Diskotheken
• Beim Nachweis einer Boosterimpfung entfällt die Testpflicht in 2G+-Bereichen
• Bei Besuchen von Krankenhäusern, sowie in Alten- und Pflegeheimen muss unabhängig vom Impfstatus weiter getestet werden




Strenge Kontaktbeschränkungen und Betriebsschließungen


Befindet sich in einer Gruppe eine ungeimpfte Person, gilt eine deutlich strengere Kontaktbeschränkung auf nur noch zwei weitere Personen aus einem anderen Haushalt. Weiterhin werden Clubs, Bars und Diskotheken für die Geltungsdauer der Weihnachtsruhe geschlossen. In anderen Gastronomiebetrieben gilt drinnen und draußen die 2G+-Regel. Die Testpflicht kann aufgehoben werden, wenn Gastronomen ihre Kapazität auf 70 Prozent reduzieren - dann gilt 2G. Menschen mit Boosterimpfung müssen sich ebenfalls nicht testen lassen. Gleiches gilt auch für Theater, Kinos und Zoos. Im Bereich der körpernahen Dienstleistungen gilt 3G. Wie auch im Einzelhandel hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg die 2G-Regel hier gekippt. Dafür hat das Land die FFP2-Maskenpflicht in allen Innenbereichen eingeführt.

Geisterspiele - Die "Lex Bundesliga"


Bei Großveranstaltungen gilt eine Begrenzung auf 500 Personen. Daran will Niedersachsen auch weiterhin festhalten. Weil argumentiert: "Mit 500 Leuten ist es keine Großveranstaltung." Die MPK hatte gefordert, überregionale Großveranstaltungen nur noch ohne Zuschauer stattfinden zu lassen. Betroffen davon könnten beispielsweise Fußballspiele sein. Weil selbst nennt diese Regelung eine "Lex Bundesliga".

Kontaktbeschränkungen nach Weihnachten


Da die Bund-Länder-Beschlüsse den bereits vor zwei Wochen getroffenen Entscheidungen in Niedersachsen ähneln, wird es hier nur wenige Änderungen geben. "Als wir vor zwei Wochen eine Weihnachtsruhe für Niedersachsen verkündet haben, hat es nicht nur spontanen Beifall gegeben. Es bestand auch die Frage: Ist das denn wirklich notwendig? Ist das aktionistisch? Warum wart ihr die einzigen?" Nach dem Gespräch heute, so Weil, sei es aber eine richtige und vorausschauende Entscheidung gewesen. Die größte Wirkung entfaltet der MPK-Beschluss in Niedersachsen bei den persönlichen Kontakten. Private Treffen werden ab dem 27. Dezember allgemein auf bis zu zehn Personen beschränkt, unabhängig vom Impfstatus. Im Stadtstaat Hamburg trat diese Regelung bereits am Mittwoch in Kraft.

Der niedersächsische Miniterpräsident Stephan Weil.
Der niedersächsische Miniterpräsident Stephan Weil. Foto: Marvin König


"Wir spielen nach wie vor im Team Vorsicht, aber nicht im Team Panik."

- Ministerpräsident Stephan Weil



Niedersachsen habe es dabei nicht so eilig wie sein Nachbar Hamburg. Weil begründet das nicht nur damit, dass man den Menschen Zeit geben wolle, sich auf diese Beschränkungen einzurichten, sondern auch mit der Natur einer typischen Silvesterfeier im Gegensatz zur Weihnachtsfeier im Familienkreis: "Es ist klar, dass von Silvester ein ungleich höheres Risikopotenzial ausgeht. Deshalb werden wir die zehn-Personen-Regel sehr zügig einführen, aber nicht überhastet und nicht an Heiligabend."

Verlängerung der Weihnachtsruhe denkbar


Nach den jüngsten Erfahrungen könnte die Omikron-Variante noch in diesem Jahr, spätestens aber im Januar die Dominanz über das Infektionsgeschehen erhalten. "Es ist noch nicht klar, ist der Verlauf milder als bei den Vorgängervarianten, dafür scheint einiges zu sprechen, aber umgekehrt stellt sich die Frage, in welche hohem Maße dadurch quantitativ das Gesundheitswesen stärker belastet wird", erzählt Weil. Er bezieht sich darauf auf die bereits bekannte, höhere Ansteckungsgefahr der Omikron-Variante im Gegensatz zu den Vorgängern, bei der auch ein geringerer Prozentsatz intensivbehandlungspflichtiger Patienten bei der Masse der milden Fälle große Probleme im Gesundheitssystem verursachen könnte. Hierzu würden aber noch Daten fehlen. "Hinter all das muss man noch viele Fragezeichen machen", so Weil. Aus diesem Grund hat die Landesregierung beschlossen, die Weihnachtsruhe bis zum 15. Januar zu verlängern. "Wir sind uns sicher, dass es nicht gut wäre, wenn am 3. Januar wieder 'Normalität' herrschen würde, weil 'vielleicht' die Inzidenzen noch nicht wieder hoch genug sind", begründet Weil und erklärt abschließend: "Wir werden relativ schnell Klarheit schaffen, damit sich Bürgerinnen und Bürger darauf einrichten können."


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