BUND legt bei Biodiversitäts-Verfassungsbeschwerde nach

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Klage auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung weiter untermauert.

von


Grashüpfer (Archiv)
Grashüpfer (Archiv) | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Karlsruhe. Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat seine Klage auf eine bessere Naturschutz-Gesetzgebung weiter untermauert. Der Umweltverband teilte am Mittwoch mit, dass der neue Schriftsatz am Dienstag beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht wurde.


"Der Biodiversitätsverlust ruiniert die Voraussetzungen menschenrechtlicher Freiheit wie Leben, Gesundheit und Ernährungssicherheit", sagte Myriam Rapior, Mitglied im BUND-Bundesvorstand und erste Beschwerdeführerin. "Wir vertrauen darauf, dass das BVerfG wie schon im Klima-Beschluss auch beim Naturschutz die Rechte künftiger Generationen schützen wird."

Man zeige mit der Klage zudem, dass der Biodiversitätsverlust um ein Vielfaches teurer zu werden drohe als ein wirksamer Naturschutz. "Das Artensterben ist daher schon rein wirtschaftlich fatal", so Rapior.

Mit der Verfassungsbeschwerde wollen die Umweltschützer den Bundestag ähnlich wie bei der Klimaklag 2021 dazu verpflichten, ein umfassendes gesetzliches Schutzkonzept zu schaffen, das einen Stopp des Biodiversitätsverlusts und koordinierte Schritte zur Wiederherstellung der Natur enthält. Der BUND argumentiert nun, dass die Situation beim Biodiversitätsverlust und beim Klimawandel sich weiter zuspitzt. Die derzeitige Politik schwäche das vorhandene Naturschutzrecht. Ohne intakte Ökosysteme, Bodenneubildung, funktionierende Bestäubung und Süßwasserkreisläufe sei die menschliche Existenz langfristig bedroht.

Der Umweltverband setzt mit seiner Klage insbesondere auf das Klima-Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshofs (IGH). Der IGH machte darin deutlich, dass unterlassener Umweltschutz milliardenschwere Schadensersatzforderungen gegen Staaten nach sich ziehen kann.