Bundesregierung bleibt nach ChatGPT-Urteil zurückhaltend

Die Bundesregierung hat verhalten auf den Gerichtsbeschluss das Landgerichts München reagiert, den die Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI erwirkt hatte. Man wolle wie üblich Urteile nicht kommentieren, habe dieses aber mit Interesse zur Kenntnis genommen, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Mittwoch auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur vor Journalisten. Die gesamte Thematik Urheberrechte in Zusammenhang mit sogenannter "Künstlicher Intelligenz" sei ein Rechtsfeld, zu dem sich die Bundesregierung "noch keine finale Meinung gebildet" habe, so Kornelius weiter.

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Regierungspressekonferenz am 12.11.2025
Regierungspressekonferenz am 12.11.2025 | Foto: via dts Nachrichtenagentur

Berlin. Die Bundesregierung hat verhalten auf den Gerichtsbeschluss das Landgerichts München reagiert, den die Gema wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverstöße gegen die ChatGPT-Betreiberin OpenAI erwirkt hatte.


Man wolle wie üblich Urteile nicht kommentieren, habe dieses aber mit Interesse zur Kenntnis genommen, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius am Mittwoch auf Anfrage der dts Nachrichtenagentur vor Journalisten.

Die gesamte Thematik Urheberrechte in Zusammenhang mit sogenannter "Künstlicher Intelligenz" sei ein Rechtsfeld, zu dem sich die Bundesregierung "noch keine finale Meinung gebildet" habe, so Kornelius weiter. "Ich möchte mich dazu nicht festlegen." Wichtig sei jedoch, dass mögliche KI-Regulierung ein Wachstum in Europa ermögliche.

Kornelius räumte auf weitere Journalisten-Nachfrage ein, dass die Bundesregierung und das Bundespresseamt "natürlich" auch selber KI-Tools nutzten.