Bundesverfassungsgericht prüft Sanktionen bei Hartz IV


Victor Perli. Foto: Die Linke
Victor Perli. Foto: Die Linke

Braunschweig. Seit Dienstag verhandelt das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe darüber, ob Sanktionen bei Hartz IV verfassungswidrig wären. Konkret gehe es um die Frage, ob das Jobcenter Hartz IV-Zahlungen zur Strafe kürzen dürfe. Dies sei bisher gängige Praxis, wie das Regionalbüro Braunschweig des Abgeordneten Perli in einer Pressemitteilung berichtet.


Alleine im Jahr 2017 wäre auf über 420.000 Menschen insgesamt etwa eine Million Sanktionen verhängt worden. Ein Urteil werde zwar erst in einigen Monaten erwartet, aber bereits der Verhandlungsauftakt sorge für ein großes Medienecho. DIE LINKE sehe Hartz IV insgesamt als gescheitert an. „Statt prekärer Arbeitsverhältnisse, die Menschen nur unter Zwang annehmen, brauchen wir ein stabiles Lohnniveau mit einem Mindestlohn von 12 Euro und eine sanktionsfreie Grundsicherung“, fordert Victor Perli, Bundestagsabgeordneter für die Region Braunschweig.

LINKE fordert Mindestlohn und Grundsicherung


Die Abschaffung von Sanktionen sehe seine Fraktion als einen dringend notwendigen ersten Schritt. Denn dies würde verhindern, dass Menschen zur Annahme von Jobs oder Teilnahme an sinnlosen Maßnahmen gezwungen werden könnten. Inzwischen gelte jedes vierte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland als prekär, also nicht hinreichend existenzsichernd.

In einem Beitrag für den NDR kritisiert auch der Journalist und Autor Heribert Prantl die Sanktionen bei Hartz IV. „Der Paragraf behandelt die Leute als potenzielle Faulpelze, denen man die Faulpelzerei auf Schritt und Tritt austreiben muss. Die schwarze Pädagogik, in der Kindererziehung verpönt, hat Hartz IV also bei erwachsenen Menschen wieder eingeführt. Hartz IV macht den Bürger, wenn er arm ist, zum Untertan. Das darf nicht sein.“ Perli kritisiert zudem scharf, dass Kürzungen bei Hartz IV Menschen unter das Existenzminimum bringen und damit gegen ihr Recht auf Menschenwürde verstoßen würde. „Unser Grundgesetz sagt in Artikel 1 klipp und klar: 'Die Würde des Menschen zu achten und schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.' Die Würde des Menschen ist ein Grundrecht und darf daher nicht eingeschränkt werden“, so Perli.


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